Rezension: Stiftungen in der Praxis

Stephan Scherer | 22. April 2007

Stiftungen in der PraxisBuchrezension von Dr. Stephan Scherer
Wigand/Haase-Theobald/Heuel/Stolte
Stiftungen in der Praxis
Gabler-Verlag 2007
264 Seiten

Die Autoren Wigand, Heuel, Stolte und Haase-Theobald haben als ausgewiesene Praktiker mit langjähriger Erfahrung ein Hand- und Arbeitsbuch für Praktiker (sowohl für Berater als auch für (potenzielle) Stifter und Stiftungen) zusammengestellt, das sich dem in den letzten Jahren zunehmend von Bedeutung gewinnenden Thema Stiftungen widmet. Im Stiftungsrecht tätige Praktiker finden in diesem Werk übersichtlich und schnell die wesentlichen Fragen rund um das Thema Recht, Steuern und Vermögensverwaltung erläutert. Mit den Autoren haben sich ausgewiesene Experten im Stiftungssektor zusammengefunden, die ihre Erfahrungen und wertvolle Informationen an den Leser weitergeben.

Das Werk ist in insgesamt 14 Kapiteln übersichtlich verteilt. Nach einem allgemeinen Überblick über die Stiftungslandschaft in Deutschland und die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Stiftungen (§§ 1 und 2) wird zunächst von Wigand die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts in ihren Wesenszügen dargestellt. Die Erläuterungen reichen von der Entstehung der Stiftung durch Stiftungsgeschäft über die Abfassung der Stiftungssatzung bis hin zur Auflösung und Umstrukturierung der Stiftung.
In ähnlicher Form, Ausführlichkeit und Übersichtlichkeit wird anschließend von Dr. Heuel die Treuhandstiftung erläutert (§ 4). Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die fundierten ausführlichen Darstellungen zu den rechtlichen Grundlagen der Treuhandstiftung, da heute nach wie vor die vertragstypologische Einordnung der Treuhandstiftung nicht endgültig geklärt ist und vielen Stiftern die mit dieser Rechtsunsicherheit verbundenen Risiken nicht bekannt sind.
Die weit überwiegende Anzahl aller Stiftungen in Deutschland ist gemeinnützig (rund 95 %). Dementsprechend nehmen die Ausführungen zum Stiftungssteuerrecht, insbesondere zum Gemeinnützigkeitsrecht, einen ihrer Bedeutung angemessenen Raum in dem Werk ein (ca. 45 Seiten). Weil sich das Buch aber nicht nur an den Berater im Steuerrecht, sondern auch an Stifter und in Stiftungen tätige Personen richtet, sind die Ausführungen auch für einen juristischen Laien gut verständlich.
Die besondere Stärke des Buchs liegt darin, dass es sich nicht nur auf rechtliche und steuerliche Aspekte der Stiftung beschränkt. Dr. Haase-Theobald befasst sich z.B. in § 7 mit der Vermögensausstattung und -anlage von Stiftungen, ein Thema das den Stifter und die in Stiftungsgremien tätigen Personen häufig mehr interessieren wird als Details der steuerlichen Besonderheiten der Stiftung. Man merkt den Ausführungen von Dr. Haase-Theobald sofort an, dass sie als im Bankenbereich tätige Praktikerin aus eigener Erfahrung schreibt, z.B. über die Strategien der Vermögensanlage zur Erreichung des stiftungsrechtlich vorgegebenen Grundsatzes der Kapitalerhaltung.
Die Ausführungen von Dr. Stolte zur Stiftungsidee und ihrer Umsetzung (§8) sowie zur Praxis der Stiftungsarbeit gemeinnütziger Stiftungen (§ 9) geben dem (potentiellen) Stifter hilfreiche Anleitungen für die konzeptionelle Umsetzung seiner Ideen. Gerade diese konzeptionellen Überlegungen kommen regelmäßig in praxisorientierten Büchern zum Stiftungsrecht häufig zu kurz, obwohl sich gerade aus diesen Vorüberlegungen oftmals entscheidende Weichenstellungen für die Art und Weise der Umsetzung des Stiftungsvorhabens ergeben. Insbesondere weil rechtsfähige Stiftungen nach ihrer Errichtung in der Regel nicht mehr ohne weiteres umgestaltet werden können, wenn der Stifter merkt, dass sich seine Stiftungsidee mit der von ihm errichteten Stiftung nicht wie gewünscht umsetzen lässt, ist es ein Verdienst von Dr. Stolte, diese Aspekte auf rund 40 Seiten übersichtlich dargestellt zu haben.
Ergänzt wird das Werk durch in der Praxis besonders häufig vorkommende Stiftungskonstellationen, wie z.B. im Rahmen der Erbfolge (§ 10), im Bereich der Unternehmensnachfolge (§ 11) sowie in Bezug auf ausländische Familienstiftungen und Trusts (§ 12).
Abschließend wird noch ein kurzer Ausblick auf die Entwicklungen und Perspektiven des deutschen europäischen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts gegeben. Insbesondere im Hinblick auf die von Wigand zitierte Entscheidung des EuGH vom 14.9.2006 (so genannte “Stauffer-Entscheidung”) wird sich auf diesem Gebiet in den nächsten Jahren sicherlich noch einiges bewegen.
Wie sich dies für ein Praxishandbuch anbietet, sind zur Abrundung der Darstellungen im letz-ten Kapitel (§ 14) wesentliche gesetzliche Grundlagen sowie nützliche Adressen und Links für Stiftungen und Stifter übersichtlich zusammengetragen.
Alles in allem kann das Buch für den Praktiker uneingeschränkt empfohlen werden. Der Leser, der nicht die Zeit hat, das Buch in seiner ganzen Ausführlichkeit zu studieren, findet durch die in allen Kapiteln enthaltenen und besonders hervorgehobenen Praxishinweise dennoch schnell und einfach nützliche und hilfreiche Informationen. Wenn man nach dem sprichwörtlichen Haar in der Suppe suchen möchte, ließe sich als Kritikpunkt anführen, dass man sich zur vertiefenden Auseinandersetzung mit der jeweiligen Materie mehr Hinweise auf weiterführende Literatur und RechtsprechungAutor gewünscht hätte.

Insgesamt bietet aber das Werk dem Leser die Möglichkeit, in nur einem Buch viele Fragestellungen rund um das Thema Recht, Steuern, Rechnungslegung, Vermögensanlage und Stiftungsarbeit beantwortet zu finden, für die normalerweise eine Vielzahl von Büchern zu Rate gezogen werden müsste.

Dr. Stephan Scherer
SHEARMAN & STERLING LLP

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Eine Reaktion zu “Rezension: Stiftungen in der Praxis”

  1. Andreas Funk

    Vielleicht nochmals ein paar Zahlen zum Hintergrund “Stiftungen”:

    In Deutschland existierten zum 31.12.2006 insgesamt 14.401 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Allein in 2006 gab es 899 Stiftungsneugründungen.
    Dies mag im Vergleich zu der Anzahl der in Deutschland existierenden Vereine und Gesellschaften eine eher bescheidene Zahl sein; jedoch lässt die Tendenz aufhorchen. So wurden allein in den letzten 10 Jahren mehr als die Hälfte der derzeit existenten rechtsfähigen Stiftungen errichtet, während die ältesten Stiftungen schon seit mehreren hundert Jahren existieren. Auch die Zahl der jährlichen Stiftungsneugründungen steigt seit Jahren kontinuierlich an; hierin nicht erfasst sind die vielen jährlichen Neugründungen von Treuhandstiftungen. In der Praxis der Stifterberatung werden in der Regel neben jeder neu errichteten rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts mindestens zwei bis drei Treuhandstiftungen errichtet, so dass in Deutschland mittlerweile ca. 30.000 Treuhandstiftungen existieren dürften. Damit gibt es in Deutschland derzeit ca. 45.000 Stifter; jährlich kommen nochmals 2000 bis 3000 hinzu – ungeachtet der weiteren tausenden von Personen und Unternehmen, die sich mit dem Gedanken tragen, mittelfristig eine eigene Stiftung zu errichten.

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