Unternehmensteuerreform 2008 – Der Gesetzentwurf
Thomas Brinkmeier | 22. April 2007
Das Bundeskabinett hat am 14.3.2007 den Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden: Der Bundestag soll den Gesetzentwurf am 25.5.2007 beschließen und der Bundesrat soll am 8.6.2007 zustimmen.
Ziel der Unternehmensteuerreform ist – nach der Gesetzesbegründung – eine Entlastung der Unternehmen in Deutschland und damit eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland. Ob tatsächlich alle Unternehmen entlastet werden, oder ob Kapitalgesellschaften und insbesondere Konzerne mehr profitieren als Personengesellschaften und Mittelstand, ist derzeit höchst umstritten.
Neuregelungen sind sowohl für Kapital- als auch Personengesellschaften geplant. Die Gesetzesänderungen sollen grundsätzlich ab dem 1.1.2008 greifen, ab 2009 ist eine Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte vorgesehen.
Die wichtigsten Neuregelungen sind:
1. Absenkung der Steuersätze
Der KSt-Satz soll von derzeit 25% auf 15% gesenkt werden. Die GewSt-Messzahl soll von 5% auf 3,5% gesenkt werden, gleichzeitig soll die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe entfallen.
Die nominale Gesamtsteuerbelastung wird damit deutlich gesenkt: Nach derzeitiger Rechtslage unterliegt eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Ltd.) einem KSt-Satz von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag, die anfallende Gewerbesteuer kann als Betriebsausgabe ab¬gezogen werden. Bei einem GewSt-Hebesatz von 400% entspricht dies einer Gesamtsteuerbelastung von 38,65%.
Durch den auf 15% verminderten KSt-Satz und die auf 3,5% abgesenkte GewSt-Messzahl ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von 29,83%. Nominal – d.h. ohne Beachtung der Gegenfinanzierungsmaßnahmen – tritt für die Kapitalgesellschaft damit eine Steuerentlastung von 8,82% ein.
2. Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer
Die bisherigen Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung sollen vereinheitlicht werden. Zukünftig soll eine Hinzurechnung von 20% der Entgelte für alle Schulden erfolgen, die mit dem Gewerbebetrieb wirtschaftlich in Zusammenhang stehen, soweit diese Entgelte bei der Ermittlung des Gewinns abgezogen wurden. Daneben soll der Zinsanteil in Mieten, Pachten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hinzugerechnet werden. Eine Hinzurechnung erfolgt nur, soweit die Summe der Finanzierungsentgelte einen Hinzurechnungsfreibetrag i.H.v. € 100.000 übersteigt.
Der für Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften bisher geltende Staffeltarif wird abgeschafft.
3. Einführung einer Zinsschranke
Die vorgesehene Zinsschranke soll die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen beschränken. Sie soll insbesondere verhindern, dass Konzerne mittels grenzüberschreitender konzerninterner Fremdfinanzierung in Deutschland erwirtschaftete Erträge ins Ausland transferieren. Weiterhin soll die Zinsschranke verhindern, dass Konzerne sich gezielt über ihre deutschen Töchter am Kapitalmarkt verschulden und über die gezahlten Zinsen vor allem in Deutschland die Steuerbemessungsgrundlage vermindern.
Die Zinsschranke orientiert sich am Saldo aus Zinsaufwand und Zinserträgen. Ist der Saldo größer als 1 Mio. € (was bei einem gegenwärtigen Zinssatz von 5% einem Fremdkapital von 20 Mio. € entspricht), kann zukünftig nur noch ein Teil des über den Zinserträgen liegenden Zinsaufwands sofort gewinnmindernd abgezogen werden. Der Rest kann zeitlich unbefristet vorgetragen werden.
Die Neuregelung soll für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften gleichermaßen gelten. Die bisherigen Regelungen des § 8a KStG zur Gesellschafterfremdfinanzierung sollen abgeschafft werden.
4. Neuregelung des „Mantelkaufs“
Die derzeitige Regelung in § 8 Abs. 4 KStG zum Mantelkauf soll ab 2008 durch eine Neuregelung ersetzt werden, die eine zweistufige Verlustbeschränkung vorsieht. Maßgebliches Entscheidungskriterium ist dabei der Anteilseignerwechsel, das bisherige Kriterium „Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens“ wird aufgegeben:
- quotaler Verlustuntergang: Bei einer Anteils- oder Stimmrechtsübertragung zwischen 25% und 50% geht der Verlust quotal in Höhe der schädlichen Anteilsübertragung unter,
- vollständiger Verlustuntergang: Werden mehr als 50% der Anteils- oder Stimmrechte übertragen, geht der Verlust vollständig unter.
5. Abschaffung der degressiven AfA
Für nach dem 31.12.2007 anschaffte Wirtschaftgüter ist nur noch die lineare Abschreibung zulässig.
6. Einschränkung der Sofortabschreibung (GWG)
Für die Gewinneinkunftsarten soll ein Sofortabzugsgebot (kein Wahlrecht mehr!) gelten, wenn die Anschaffungskosten/Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts € 100 netto nicht übersteigen.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten/Herstellungskosten zwischen € 100 und € 1.000 ist eine „Poolbewertung“ vorgesehen: Diese Wirtschaftsgüter werden in einem jahresbezogenen Sammelposten zusammengefasst. Der Sammelposten wird einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben. Wertminderungen, Veräußerungen und Entnahmen wirken sich auf den Sammelposten nicht aus.
7. Investitionsabzugsbetrag für kleine Unternehmen
Die bisherige Ansparabschreibung (§ 7g EStG) entfällt zugunsten eines Investitionsabzugsbetrags, der auch für die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern gebildet werden kann. Bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens können außerbilanziell gewinnmindernd mit bis zu € 200.000 abgezogen werden. Kommt es nicht zu der geplanten Investition, ist der Investitionsabzug im Veranlagungsjahr des ursprünglichen Ansatzes rückgängig zu machen.
8. Besteuerung von Dividenden
Für das Jahr 2008 verbleibt es bei der derzeitigen Regelung, dass Gewinnausschüttungen, die eine natürliche Person vereinnahmt, dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Kapitalgesellschaften können Gewinnausschüttungen zu 95% steuerfrei vereinnahmen. Ab 2009 wird bei natürlichen Personen unterschieden, ob die Anteile im Privatvermögen oder im Betriebs¬vermögen gehalten werden:
- Privatvermögen: Gewinnausschüttungen von Anteilen im Privatvermögen unterliegen ab 2009 einer 25%igen Abgeltungssteuer.
- Betriebsvermögen: Gewinnausschüttungen werden ab 2009 nur noch zu 40% freigestellt, 60% der Gewinnausschüttung sind zu versteuern (Teileinkünfteverfahren).
9. Steuerermäßigung für Personenunternehmen
Schon bisher hatte die Rechtsform der Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Limited) gegenüber dem Einzelunternehmen und der Personengesellschaft einen Vorteil: In der Kapitalgesellschaft thesaurierte Gewinne unterliegen – bis zur Ausschüttung – nur einem Steuersatz von derzeit 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag) und ab 2008 15% (zzgl. Solidaritätszuschlag). Unter Einbeziehung der Gewerbesteuer ergibt sich damit eine Gesamtsteuerbelastung i.H.v. rd. 38,65 % (bis 2007) bzw. 29,83% (ab 2008). Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben (bei Anwendung des Spitzensteuersatzes) eine Einkommen- und Gewerbesteuerbelastung i.H.v. 45,68%.
Um auch Personengesellschaften steuerlich zu entlasten, soll ein Wahlrecht eingeführt werden, nicht entnommene Gewinne ermäßigt zu besteuern. Voraussetzung für die ermäßigte Besteuerung ist, dass der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird und der Gewinnanteil des Mitunternehmers mehr als 10% beträgt oder € 10.000 übersteigt. Auf Antrag kann der nicht entnommene Gewinn dann ganz oder teilweise mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) versteuert werden. Bei einer späteren Entnahme wird der dann entnommene begünstigt versteuerte Gewinnanteil nochmals mit 25% nachversteuert. Der Antrag auf die Thesaurierungsbegünstigung soll für jeden Betrieb und für jeden Mitunternehmeranteil gesondert gestellt werden können.
Am 26. April 2007 um 08:57 Uhr
Es bleibt abzuwarten, ob die Reform nicht doch wieder Änderungen erfahren wird. FTD.DE berichtet heute, dass NRW und Bayern noch 16 Änderungen durch den Finanzausschuss des Bundesrates besprechen lassen wollen.
Link: http://www.ftd.de/politik/deut.....91760.html
Am 17. Oktober 2007 um 20:47 Uhr
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Am 13. Januar 2008 um 16:27 Uhr
Auf http://www.kredit-und-finanzen.....-2008.html findet man eine interessante Auflistung der wichtigsten Änderungen, welche Anleger und Sparer 2008 erwarten, wobei auch auf die Neuregelungen im Zuge der Unternehmenssteuerreform eingegangen wird.