Mehr Videokonferenzen im Finanzverfahren
Andreas Funk | 24. April 2007
Die Präsidenten der Steuerberaterkammer Hessen (StBK Hessen) Günther Fischer, des Hessischen Finanzgerichtes Dietmar Bittner und des Steuerberaterverbandes Hessen Herbert E. Zimmermann empfehlen nach einer turnusgemäßen Gesprächsrunde im Hessischen Finanzgericht eine verstärkte Nutzung von Videokonferenzen bei mündlichen Verhandlungen vor dem Hessischen Finanzgericht. „Per Videokonferenz geführte Verhandlungen führen zu einer erheblichen Ersparnis von Fahrzeit sowie Reisekosten und so zu mehr Effektivität bei allen Beteiligten“, sagt der Präsident des Finanzgerichtes Dietmar Bittner. „Für einen Prozessbevollmächtigten aus Frankfurt bringt die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz in den Räumen der Steuerberaterkammer eine (Reise-)Zeitersparnis von dreieinhalb bis vier Stunden.“
Die Videokonferenz bei Finanzgerichtsverfahren ist in Hessen seit gut fünf Jahren möglich. Videokonferenzräume stehen den Beteiligten in der Steuerberaterkammer Hessen (StBK Hessen) in Frankfurt, beim Verwaltungsgericht Darmstadt und bei den Finanzämtern Gießen, Fulda und Wiesbaden I zur Verfügung. Das Hessische Finanzgericht verhandelte in den vergangenen zwei Jahren knapp 200 Verfahren über die elektronische Datenleitung. Allein bei der StBK Hessen wird jährlich an rund 50 Tagen dieses für Gerichtsverfahren neue Medium eingesetzt.
„Die Mehrzahl der Verfahren könnten per Videokonferenz geführt werden, lediglich dort wo Zeugenvernehmungen oder Gutachter nötig sind, ist ein persönliches Erscheinen meistens erforderlich“, erläutert Günther Fischer, Präsident der Steuerberaterkammer Hessen. Der Weg zur Videokonferenz ist einfach: Auf Antrag eines Prozessbeteiligten kann das Gericht die Videokonferenz zulassen, wenn das Verfahren hierfür geeignet erscheint. Während beim Finanzgericht in Kassel die mündliche Verhandlung stattfindet, werden per Videokonferenz eine oder beide Parteien zugeschaltet. Auf dem Fernsehmonitor können alle Prozessbeteiligten unter der Verhandlungsleitung des Richters den Prozess verfolgen.