Bilanzoptimierung durch den Steuerberater
Bernd Heesen | 25. April 2007Gerade im Mittelstand werden Bilanzen sehr häufig von Steuerberatern erstellt. Vor dem Hintergrund des Fachwissens und der notwendigen Software zur Erstellung von GuVs, Bilanzen bzw. Einnahme-Überschussrechnungen ist dies sicherlich auch ein guter Weg.
Allerdings hat dieses Vorgehen auch einen Nachteil: Nach der Bilanz gefragt, antworten viele Mittelständler: „Das macht mein Steuerberater“. Während Fragen nach Umsatz, Auftragseingang und Ergebnis i.d.R. schnell und ohne Blick in die Zahlen beantwortet werden können, bleiben Fragen zu Bilanzpositionen oft erst einmal unbeantwortet, da häufig diesem Zahlenwerk generell und besonders unterjährig viel weniger Bedeutung zugemessen wird.
Dies ist aber ein Trugschluss und sogar gefährlich – eine ‚gute’ GuV ist kein Garant für Überlebensfähigkeit, besonders dann, wenn sich das Unternehmen in einem margenschwachen Segment mit entsprechend niedrigen Umsatzrenditen befindet. (siehe z.B. den Automobilhandel gerade jetzt in der „Geiz ist geil“ und in der „wir schenken Ihnen die Umsatzsteuer“ Zeit)
Aufgrund der geringen Margen (Umsatzrenditen) fehlt periodische Liquidität aus dem operativen Geschäft. Wird hier jetzt das Umlauf- oder besser das Netto-Umlaufvermögen in der Bilanz (Bestände, Forderungen, Kasse/Bank und passivisch die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, sowie sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten) außer Acht gelassen, so kann dies dramatische Folgen haben.
Nehmen wir einmal ein Beispiel:
Wir sprechen von einem Mittelständler mit 2% Umsatzrendite (Umsatz 1.000 GE , Ergebnis vor Steuern 2%, also 20 GE, Ergebnis nach Steuern bei 40% Steuersatz 12 GE, also 1,2% Umsatzrendite nach Steuern.
Dieses Unternehmen hat sich als (Sicherheits)Grundsatz intern definiert, dass die Bestände eine Reichweite von einem Quartal (360 Tage x 250 GE Bestände / 1.000 Umsatz) haben sollten. Bei einem Umsatz von 1.000,- macht dies 250 GE oder eine Reichweite von 90 Tagen, damit ein Vorratsumschlag von 4 (Umsatz zu Vorräte). Auf diesem Hof bzw. in diesem Lager stehen damit Werte für 20,8 Jahre (versteuerten) Jahresüberschuss. (250 GE Bestände / 12 GE Jahresüberschuss). Einerseits entspricht (gerundet) 21 Jahre ungefähr dem halben Erwerbsleben, aber viel schlimmer ist, dass im Bestand notwendige Liquidität gebunden ist, sei es für Investitionen, sei es um Rechnungen zahlen zu können.
Wenn sich in dieser Situation (hoher Bestände bei niedriger Umsatzrendite) eine (größere) Forderung verzögert (lassen Sie uns erst gar nicht von Ausfall sprechen), dann fehlt o.g. Liquidität, um Kreditoren (Verbindlichkeiten aus Lieferung & Leistung) bedienen zu können.
Ist diese Situation auch schon in den Vorperioden vergleichbar gewesen, so werden Investitionen eventuell auch verschoben worden sein (aufgrund der angespannten Lage war es gar nicht möglich zu investieren und die Banken hatten aufgrund der Situation auch schon angedeutet, dass weitere Kredite nur mit weitergehenden Sicherheiten überhaupt vorstellbar wären.) Damit fehlen aber Abschreibungen (Aufwand, der nicht auszahlungswirksam wird) und damit wird sich der Cashflow (Innenfinanzierungsspielraum – Jahresüberschuss plus Abschreibungen) immer weiter dem (bereits sehr niedrigen und vom Niveau her investitionshemmenden) Jahresüberschuss annähern.
Damit beginnt sich, eine Spirale weiter aufzubauen. Die GuV ist schlank (wenig Personalkosten, keine hohen (Infra)Strukturkosten und trotzdem ist das Ergebnis/Umsatzrendite sehr niedrig und damit die Liquidität angespannt.
Zurück zu unserem Beispiel.
O.g Forderung kommt erst später, damit wird die Liquidität weiter angespannt (diese liegt nämlich im Bestand), Rechnungen können eventuell erst später gezahlt werden, damit sind keine angebotenen Skonti „ziehbar“ und die Spirale dreht sich weiter…….Investitionen müssen nochmals verschoben werden, der Cashflow sinkt weiter, die technische Betriebsbasis leidet erneut, die Banken sind bzw. müssen sogar weiterhin restriktiv sein,…..trotz guter und schlanker GuV.
Auch wenn der Steuerberater die Bilanz fertigt, muss der Unternehmer sein Zahlenwerk (GuV und Bilanz) beherrschen und verstehen. Steuerliche Optimierungen für das Unternehmen oder den/die Eigentümer machen außerdem nur dann Sinn, wenn operativ das Unternehmen „sauber“ ist – dann ist der Effekt doppelt:
Klasse operative Strukturen und gute steuerliche Gestaltung!
Bernd Heesen