FG Köln: Kürzung der Entfernungspauschale mit dem Grundgesetz vereinbar

Sven Braun | 2. Mai 2007

braun.jpgDie Kürzung der Entfernungspauschale zum 1.1.2007 durch das Jahressteuergesetz 2007 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Ergebnis kam der 10. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Beschluss vom 29.3.2007 (Az.: 10 K 274/07). Der Senat schloss sich nicht der Auffassung der Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland an, die die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig halten und deshalb entsprechende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt haben (Aktenzeichen beim BVerfG: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07). Der 10. Senat vertritt ebenso wie das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 7.3.2007 13 K 283/06) die Meinung, dass der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit befugt war, Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte künftig im Grundsatz nicht mehr als Werbungskosten zu behandeln. Der besonderen Belastung sog. Fernpendler werde hinreichend Rechnung getragen, indem Aufwendungen ab dem 21. Entfernungskilometer “wie” Werbungskosten anerkannt würden.

Der Senat hat die Klage auf Lohnsteuerermäßigung allerdings nicht abgewiesen, sondern das Verfahren bis zu einer abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.

3 Reaktionen zu “FG Köln: Kürzung der Entfernungspauschale mit dem Grundgesetz vereinbar”

  1. Andreas Funk

    Man darf auf weitere Entscheidungen zu dem Thema gespannt warten…

    Nicht verfassungswidrig sagt das FG Baden-Württemberg. Aber neben Köln spricht aber auch Niedersachsen der neuen Regelung kein gutes Zeugnis.

    Alle Urteile und Pressemitteilungen dazu unter “FG akutell”.

  2. Sven Braun

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Das Bundesministerium der Finanzen hat am 04.05.2007 hat ein BMF-Schreiben zu der “Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte” veröffentlicht:
    Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, mit denen in Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen künftig ergehende Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007 begehrt wird, Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte über die Regelungen des § 9 Abs. 2 EStG und § 4 Abs. 5a Satz 4 EStG (in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) hinaus steuermindernd zu berücksichtigen, sind abzulehnen. Es bestehen keine „ernstlichen Zweifel“
    Seite 2 im Sinne des § 361 Abs. 2 Satz 2 AO bzw. § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO, da § 9 Abs. 2 EStG nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

    das vollständige BMF-Schreiben finden Sie als pdf-Datei unter: http://www.bundesfinanzministe.....onFile.pdf

  3. Steuerpraxis » Blog Archiv » BFH: Pendlerpauschale - aktuell

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