Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG
Andreas Funk | 22. Mai 2007Neues BMF Schreiben zur Anwendung eines BFH-Urteils zur Bindungswirkung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2 EStG (AZ: IX R 13/04).
Nach §§ 7h, 7i EStG sind die erhöhten Absetzungen nicht zu gewähren, wenn durch die Baumaßnahmen ein Neubau oder ein bautechnisch neues Gebäude entstanden ist. Strittig in der Rechtsprechung ist, inwieweit hierüber die Bescheinigung der zuständigen Gemeinde- oder Denkmalbehörde (Bescheinigungsbehörden) nach § 7h Abs. 2 EStG, § 7i Abs. 2 EStG als Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) für die Finanzverwaltung bindend ist.
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