Steuerliche Nummern – Was beim Finanzamt und im Geschäftsverkehr zählt

Andreas Funk | 23. Mai 2007

FinanzamtKrankenversicherungsnummer, Rentenversicherungsnummer, Personalnummer – im Laufe seines Lebens erhält der Mensch eine Vielzahl von Nummern. Welche im Kontakt mit Finanzbehörden und im Geschäftsverkehr wichtig sind, wo man sie beantragen kann und welche Neuerungen ab Juli 2007 gelten, zeigt die folgende Zusammenstellung.

Die Steuernummer

Jeder steuerpflichtige Unternehmer (natürliche Person) und jedes Unternehmen wird beim zuständigen Finanzamt unter einer eigenen Steuernummer geführt. Sie wird auf Antrag beim erstmaligen Kontakt mit dem Finanzamt vergeben. Welches Finanzamt dabei zuständig ist, richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz und bei Personen- und Kapitalgesellschaften nach dem jeweiligen Firmensitz.

Im Alltag begegnet man der Steuernummer meist auf Rechnungen. Sie ist vorgeschriebener gesetzlicher Bestandteil und muss bei der Rechnungserstellung vom Gewerbetreibenden ausgewiesen werden. Hat der Unternehmer jedoch zusätzlich noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so kann diese alternativ zur Steuernummer auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Diese Nummer ist von Bedeutung bei grenzüberschreitendem EU-Handel. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) kann online (www.bzst.bund.de) oder schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden kann. Sie ermöglicht eine eindeutige Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen und dient innerhalb des europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der angefallenen Umsatzsteuer durch die Finanzämter.

Voraussetzung für die Erteilung der USt-IDNr. ist, dass die Person oder Gesellschaft bereits bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird. Kleinunternehmer und Gewerbetreibende, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, müssen sich zur umsatzsteuerlichen Erfassung zunächst an ihr zuständiges Finanzamt wenden und können bei diesem auch die USt-IDNr. beantragen.

Auf Rechnungen muss entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. angegeben werden. Die USt-IDNr. dienen der Sicherheit. Der Unternehmer kann mit ihrer Hilfe gegenüber den Finanzbehörden nachweisen, dass er die Voraussetzung für die Anwendung verschiedenster umsatzsteuerlicher Regelungen (z.B. der Umsatzsteuerbefreiung in Deutschland) erfüllt und dass es sich bei seinem Geschäftspartner tatsächlich um einen umsatzsteuerlich geführten Unternehmer handelt. Die Richtigkeit ausländischer Ust-IDNr. kann online unter www.bzst.bund.de geprüft werden.

Neue Nummern ab Juli 2007

Durch eine Verordnung vom November 2006 ist die Einführung bundeseinheitlicher Nummern zur steuerlichen Identifikation privater und wirtschaftlicher Personen beschlossene Sache.

Die Identifikationsnummer für Privatpersonen (§ 139b AO)

Bislang ist die Steuernummer deutschlandweit nicht einheitlich aufgebaut, was eine bundeslandübergreifende steuerliche Zuordnung von Datenbeständen erschwert hat. Zum 1. Juli 2007 soll sich das ändern. Jeder natürlichen Person in Deutschland wird vom Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von elektronisch gelieferten Daten der rund 5.500 Meldebehörden eine Identifikationsnummer zugeteilt. Die persönlichen Daten werden damit auch erstmals deutschlandweit zentral gespeichert.

Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Einführung dieser Nummer, um unter anderem eine gerechte Besteuerung der staatlichen wie privaten Renten zu gewährleisten. Die eindeutige Identifikationsnummer soll hier eine lückenlose Kontrolle der Besteuerung erlauben und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöhen.

Die persönliche Identifikationsnummer gilt ein Leben lang und erlischt erst 20 Jahre nach dem Tod der Person.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO)

Sie ist für Unternehmen das Pendant zur persönlichen Identifikationsnummer. Sie wird als bundeseinheitliches Identifikationsmerkmal an wirtschaftlich tätige Personen vergeben. Es gibt jedoch noch keine Verordnung, die den Datentransfer und den Zeitpunkt der Einführung regelt.

Quelle: www.ecovis.de

Einen Kommentar schreiben