BStBK: Kritik am neuen §42 AO

Andreas Funk | 23. August 2007

BStBK-Präsident HeilgeistDie Regelung gegen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten muss weiter nachgebessert werden

Die deutliche Kritik der Bundessteuerberaterkammer am Entwurf einer Regelung im Jahressteuergesetz 2008, die missbräuchliche Steuergestaltung unterbinden soll, trägt erste Früchte: Die vom Bundeskabinett beschlossene Neufassung des § 42 AO zeigt nach Auffassung der BStBK den Weg in die richtige Richtung, da jetzt wieder auf den Missbrauch von Steuergestaltungsmöglichkeiten abgestellt wird. Dies war im Referentenentwurf nicht der Fall. Die BStBK hält allerdings weitere wesentliche Änderungen für dringend notwendig:

Eine missbräuchliche Steuergestaltung dürfe nicht bereits dann unterstellt werden, wenn die zugrundeliegende steuerliche Gestaltung „ungewöhnlich“ sei. Der Steuerpflichtige müsse auch weiterhin seine steuerliche Belastung optimieren können, ohne generell unter den Verdacht des Missbrauchs zu geraten. Der Gesetzgeber sollte im Rahmen des § 42 AO ausschließlich auf die unangemessene Steuergestaltung abstellen und dabei nicht die von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geforderte Umgehungsabsicht des Steuerpflichtigen außer Acht lassen.

Entfallen sollte aus Sicht der BStBK außerdem die weiterhin vorgesehene partielle Beweislastumkehr zu Lasten des Steuerpflichtigen. Muss er der Finanzverwaltung künftig nachweisen, dass für eine „ungewöhnliche“ Gestaltung beachtliche außersteuerlicher Gründe vorliegen, wie jetzt vorgesehen, führt das zu erheblicher Rechtsunsicherheit.

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