DStV: Starke Kritik an §42 AO

Andreas Funk | 24. August 2007

Jürgen Pinne - Quelle: www.dstv.deErst kürzlich hat das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2008 beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist ungeachtet aller Kritik die Neufassung der allgemeinen steuerlichen Missbrauchsnorm des § 42 Abgabenordnung (AO). Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) warnt in diesem Zusammenhang vor den Konsequenzen des geänderten § 42 AO.


Keinesfalls werde dessen Überarbeitung – wie vom Bundesministerium der Finanzen unterstellt – mehr Rechtssicherheit bringen. Im Gegenteil, die vorliegende Fassung würde zum einen gesicherte und bewährte Rechtsprechung zum Missbrauch im Steuerrecht hinfällig werden lassen. Zweck der Gesetzesinitiative sei es allein, noch mehr Fälle als „missbräuchlich“ zu brandmarken. Zum anderen würde die Anwendung dieser Norm in der Praxis zum reinen Glücksspiel. Die Ursache hierfür liege in den neu enthaltenen Tatbestandsmerkmalen, die im Steuerrecht sowohl unbekannt als auch in herkömmlicher Weise nicht auszulegen seien. Bei der Beurteilung einer steuerlichen Gestaltung solle es nämlich darauf ankommen, ob der Gesetzgeber diese als „gewöhnlich“ angesehen hat. Zur Beantwortung dieser Frage könne der Steuerpflichtige, laut amtlicher Begründung, die entsprechenden Gesetzesmaterialien zu Rate ziehen. „Gesetzesmaterialien“ können jedoch leicht mehrere Bände im A4-Format umfassen, die dann doch nicht umfassend und vollständig sind, denn selbst der beste Gesetzgeber wird sich nicht zu jeder denkbaren Gestaltung äußern können. „Wie dann in der Praxis verfahren werden soll, ist vollkommen unklar“, schimpft Jürgen Pinne, Präsident des DStV und empfiehlt, „die unselige Neufassung des § 42 AO komplett zu streichen“. Die behauptete
„Entschärfung“ des Paragraphen, die lediglich eine Mogelpackung sei und am ursprünglichen Ziel festhalten würde, alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen, ändere daran nichts.

Quelle: www.dstv.de

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