25 % auf alles – außer Tiernahrung!

Heinz-Josef Nüssgens | 25. August 2007

Heinz-Josef NüssgensAbgeltungssteuer oder 25 % auf alles – außer Tiernahrung!

Dipl. Finanzwirt Heinz-Josef Nüssgens und Oberamtsrat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Zusätzliche Altersvorsorge

Ein erster Überblick

Am Freitag, den 06. Juli 2007 hat der Bundesrat im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 auch der Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 zugestimmt.

Wer für sein Alter finanziell vorsorgen möchte – und das ist tunlichst angesagt – der sollte die steuerliche Behandlungen der in Frage kommenden Produkte kennen. Zwar sollte eine etwaige günstige steuerliche Behandlung niemals im Vordergrund stehen; aber wichtig ist nun einmal, was hinten raus kommt, nämlich die Rendite nach Steuern. Das dies nicht immer einfach ist und sowohl vom Altersvorsorgesparer als auch vom Altersvorsorgeberater durchaus Flexibilität verlangt, zeigen die Steueränderungen in den letzten Jahren gerade in diesem Bereich.

Mit dem Altersvermögensgesetz wurde zum 01.01.2002 mit der Riester-Rente ein staatlich gefördetes Altersvorsorgeprodukt eingeführt, das nachgelagert zu besteuern ist. Das Alterseinkünftegesetz brachte dann zum 01.01.2005 das steuerliche 3-Schichten-Modell und führte bei den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, mit einer sog. Kohortenbesteuerung unter Berücksichtigung eines Rentenfreibetrags in der Übergangsphase bis 2040. Außerdem wurde mit der Basis-/Rürup-Rente eine weiteres, steuerlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt eingeführt. Gleichzeitig wurde das langjährige Steuerprivileg der Lebensversicherungen abgeschafft, was Ende 2004 regelrecht zu einer Ausverkaufsstimmung führte. Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates folgt nun zum 01.01.2009 ein weiterer Stichtag, den sich jeder Sparer und damit auch jeder Altersvorsorgesparer merken sollte; denn ab 2009 ändert sich die “Altersvorsorgelandschaft” grundlegend – mit Ausnahme der geförderten Altersvorsorgeprodukte. Und diesmal geht es nicht um staatliche Förderung sondern um Einschnitte, z.B. durch eine höhere Besteuerung von Dividenden und die grundsätzliche Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, unabhängig von der Haltedauer.

Die Änderungen allgemeiner Art und bei ausgewählten Altersvorsorgeprodukten nachfolgend im Überblick:

- Grundsätzlich einheitliche Besteuerung von Erträgen (insbesondere Zinsen und Dividenden), und Gewinnen aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % ab 01.01.2009 (Abgeltungssteuer; zuzüglich Solidaritätszuschlag und gfs. Kirchensteuer).

- Steuerabzug an der Quelle (inländische Schuldner/Zahlstellen)
Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Gläubigers zukünftig grundsätzlich abgegolten. Der Steuerabzug umfasst auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Durch die Abgeltungssteuer ist ein Kontenabruf zur Verifikation der Kapitaleinkünfte grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Veranlagungsoption: Steuerpflichtige können zur Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren (beispielsweise wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt). Günstigerprüfung durch das Finanzamt!

- Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens für natürliche Personen bei Einkünften im Privatvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)

- Wegfall der sog. „Veräußerungsfrist“, d.h. Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Haltedauer beim Anleger. Anwendung der Neuregelung grundsätzlich nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen (Neufälle).
Ausnahmeregelung bei Zertifikaten: Gewinne aus nach dem 14. März 2007 erworbenen und nach dem 30. Juni 2009 verkauften Zertifikaten fallen auch unter die neuen Regelungen zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Rahmen der Abgeltungssteuer.
Besonderheit:
Garantiezertifikate gelten steuerlich als Finanzinnovation
=> Zuflussprinzip => Verkauf ab 01.01.2009 = Abgeltungssteuer 25 %
Neuregelung gilt nicht für Immobilien. Hier gilt weiterhin die 10-Jahresfrist. (Anhebung Freigrenze < 600 Euro)
Bei Immobilienfonds sind zwar Veräußerungsgewinne eines nach Einführung der Abgeltungssteuer erworbenen Fondsanteils grundsätzlich steuerpflichtig, jedoch sind darin enthaltene Veräußerungsgewinne des Fonds außerhalb der 10-Jahresfrist herauszurechnen und bleiben weiterhin steuerfrei.

- Einführung der Abgeltungssteuer führt nicht zu Änderungen bei
- Riester-Rente
- Basis-/Rürup-Rente
- Betrieblicher Altersversorgung

- Bei LV (Kapitallebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung, Kapitalauszahlung bei privater Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, Kapitalauszahlung bei fondsgebundener Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht) wird zunächst immer die Abgeltungssteuer auf den vollen Unterschiedsbetrag einbehalten. Der hälftige Unterschiedsbetrag (bei mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung nach Vollendung des 60. Lj.) kann nur im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden. Die Steuerbelastung beträgt somit dann effektiv die Hälfte des persönlichen Steuersatzes, also zwischen 22,5 % und 7,5 %.

Beispiel:
Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004; bei Auszahlung 60. Lebensjahr vollendet; Vertragsdauer = 30 Jahre; mtl. Beitrag 200 Euro; Kapital am Laufzeitende = 120.000 Euro; persönlicher Steuersatz = 45 %

Kapital am Laufzeitende 120.000 €
eingezahlte Beiträge (30 x 12 x 200 €) 72.000 €
Unterschiedsbetrag 48.000 €

1 Schritt: Steuerabzug an der Quelle:
Abgeltungssteuer 25 % vom Unterschiedsbetrag,
(aus Vereinfachungsgründen ohne SoliZuschlag und KiSt) 12.000 €

2. Schritt: Einkommensteuerveranlagung:
hälftiger Unterschiedsbetrag
(Auszahlung nach Vollendung des 60. Lj. und Mindestlaufzeit 12 Jahre) 24.000 €
ESt-Satz 45 % 10.800 €
Anrechnung der Abgeltungssteuer 12.000 €
ESt-Erstattung (ausschließlich auf diese Einkünfte bezogen) 1.200 €

- keine Sonderregelung (Altvertragsregelung vergleichbar LV-Regelung bei Vertragsabschluss vor 01.01.2005) für Sparraten ab 2009 bei Fondssparplänen, die vor dem 01.01.2009 begonnen wurden und eine Sonderregelung für Fondssparpläne, deren Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und nicht vor dem 60 Lj. enden;
Bei nicht geförderten Fondssparplänen können die Fondsanteile jederzeit ge- und wieder verkauft werden. Eine tatsächliche Verwendung für die Altersvorsorge ist dabei genausowenig sicher gestellt wie bei einem Sparbuch. Es besteht daher nach Auffassung des BMF keine Rechtfertigung, diese Produkte steuerlich besser zu stellen als andere Kapitalanlageprodukte, bei denen die Altervorsorge ein Motiv sein kann aber nicht zwingend sein muss. Diese Begründung gilt allerdings genausogut für LV. Auch bei der LV ist die tatsächliche Verwendung für die Altersvorsorge nicht sichergestellt. Dort ergibt sich aber eine steuerliche Besserstellung (s.o.) durch die Besteuerung des hälftigen Unterschiedsbetrags mit dem persönlichen Steuersatz. Selbst beim Spitzensteuersatz liegt die Besteuerung mit faktisch 22,5 % um 2,5 %-Punkte unter der Abgeltungssteuer i.H.v. 25 %. Bei einem Durchschnittsverdiener mit einem Steuersatz von beispielsweise 30 % führt die Besteuerung des hälftigen Unterschiedsbetrags faktisch zu einer Besteuerung mit 15 %; also 10 %-Punkte unter dem Abgeltungssteuersatz.

- Bemessungsgrundlage: Bruttoerträge, unter Berücksichtigung eines neuen Sparer-Pauschbetrags (zusammengefasster Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag = 801/1602 Euro). Ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug ist nicht möglich.
Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung wie bisher möglich
=> auch bei Abgeltungssteuer

- Die Verlustverrechnung wird auf die Einkünfte aus Kapitalanlagen (Erträge und Veräußerungsgeschäfte) begrenzt.
Ausnahme: Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen möglich.
Bsp.: Verluste aus Aktienfonds sind mit Zinseinkünften verrechenbar; Aktienverluste sind jedoch nicht mit Zinseinkünften verrechenbar sondern ausschließlich mit Aktiengewinnen.

Ausblick

Profitieren werden von der Neuregelung vor allem Produkte mit Zinseinkünften, so werden beispielsweise Anleiherenditen durch den geringeren Steuerabzug steigen.

Probleme werden thesaurierenden Fonds bekommen. Hier ist künftig zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung beim Verkauf der Anteile ein hoher Verwaltungsaufwand erforderlich.

Lebenszyklusfonds, Zielfonds, Vermögensverwaltungsfonds, Multi-Asset-Fonds, Dachfonds werden bis Ende 2008 profitieren, denn diese Fonds ersparen Umschichtungen. In der Branche werden schon fleißig neue Produkte entwickelt, die dann - wie Ende 2004 bei den LV – zu einer Ausverkaufsstimmung führen können.

Auch fondsbasierte Riester- und Rürup-Produkte werden profitieren.
Erträge aus Riester-Fondssparplänen, die aus ungeförderten Beiträgen resultieren, werden wie LV behandelt

=> bei Vorliegen der Voraussetzungen (60. Lj. vollendet und Mindestlaufzeit 12 Jahre)
= Besteuerung des hälftigen Unterschiedsbetrags.
Das gilt auch, wenn ausschließlich ungeförderte Beiträge enthalten sind.
=> steuerlicher Vorteil gegenüber einem nicht geförderten Fondssparplan.
Riester-Fondssparpläne können so auch für nicht begünstigte Personen attraktiv sein/werden (Nachteil: höhere Kosten und gfs. eingeschränkte Fondspalette).

Lebens- u. Rentenversicherung (insbesondere fondsgebundene Policen) profitieren.
Der Versicherungsmantel führt ab 2009 wieder (wie vor 2005) zu einer günstigeren Besteuerung gegenüber reinen Fondssparplänen (Nachteil: höhere Kosten durch den Versicherungsmantel.

Buch TippEs bleibt wohl niemandem erspart, sich mit den Neuregelungen zu beschäftigen. Insbesondere diejenigen, die die finanziellen Möglichkeiten haben, sollten die künftige Besteuerung bei ihrer Disposition berücksichtigen und die entsprechenden Produktentwicklungen sorgfältig beobachten, um dann noch vor dem 01.01.2009 umschichten zu können. Zum überstürzten Handeln besteht aber kein Anlass.

Wesentlich einfacher wird es sicherlich nicht. Gute Beratung tut also weiterhin Not!

Hinweis:
Das BMF hat einen Fragen und Antwortenkatalog zum Thema Abgeltungssteuer auf seiner Homepage eingestellt: www.bundesfinanzministerium.de/

Zum Autor:

Heinz-Josef Nüssgens
Dipl. Finanzwirt;
Oberamtsrat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Zusätzliche Altersvorsorge;
Vorstandsmitglied im Verein zur Förderung der Investmentidee in Deutschland e.V.;
Mitglied im Verein zur Förderung des Sustainability Gedankens e.V.;
Mitglied bei Geld und Verbraucher, Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

3 Reaktionen zu “25 % auf alles – außer Tiernahrung!”

  1. Laufzeitfonds im Aufwind » Beitrag » Investments und Geldanlagen - Blog

    […] Finanzwirt Heinz-Josef Nüssgens, in seinem Referat Zusätzliche Altersvorsorge in seinem Artikel 25 % auf alles – Außer Tiernahrung […]

  2. Daniel

    Eine für Privatanleger interessante Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen, stellen so genannte Lebensversicherungen auf Wertpapierbasis dar, bei denen innerhalb des LV-Mantels steuerfrei beliebige Transaktionen durchgeführt werden können und bei Auflösung des Vertrages der Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz bzw. wenn der Sparer dann älter als 60 Jahre ist und der Vertrag mindestens 12 Jahre lief, nur die Hälfte des Ertragszuwachses mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Auf http://www.investmentsparen.ne.....erung.html etwa findet man dazu alle nötigen Informationen.

  3. eberhard minholz

    hallo,

    wie sind gewinne aus stillhaltergeschäften steuerlich zu behandeln.
    geht das über die abgeltungssteuer - oder muß dich die gewinne im rahmen einer steuererklärung angeben?

    eberhard minholz

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