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	<title>Kommentare zu: Warengutscheine (Tankgutscheine)</title>
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	<description>Steuerrecht</description>
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		<title>Von: K. Elsner</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-7215</link>
		<dc:creator>K. Elsner</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jan 2011 12:37:09 +0000</pubDate>
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		<description>Man spricht immer von einer steuerfreien Grenze von 44,- €. Bezieht sich diese auf den Brutto -oder Nettopreis des Kassenbons an der Tankstelle?
Mit freundl. Gru&#223; K. Elsner</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Man spricht immer von einer steuerfreien Grenze von 44,- €. Bezieht sich diese auf den Brutto -oder Nettopreis des Kassenbons an der Tankstelle?<br />
Mit freundl. Gru&#223; K. Elsner</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Alex Lorant</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-6883</link>
		<dc:creator>Alex Lorant</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Dec 2010 19:56:04 +0000</pubDate>
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		<description>Eine Frage in eine andere Richtung: wirkt sich die Ausgabe von Tankgutscheinen auf die Absetzbaren Kosten des Arbeitnehmers  aus? Das Finanzamt k&#246;nnte ja argumentieren: 300 km abgesetzter Arbeitsweg pro Monat = 100 EUR. Tankgutschein ideal 44 EURO - also darf der AN nur noch 56 EUR ansetzen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Frage in eine andere Richtung: wirkt sich die Ausgabe von Tankgutscheinen auf die Absetzbaren Kosten des Arbeitnehmers  aus? Das Finanzamt k&#246;nnte ja argumentieren: 300 km abgesetzter Arbeitsweg pro Monat = 100 EUR. Tankgutschein ideal 44 EURO &#8211; also darf der AN nur noch 56 EUR ansetzen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Anja Ehret</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-6550</link>
		<dc:creator>Anja Ehret</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Nov 2010 13:39:25 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Albert,
leider kann ich Ihren Kommentar zur Frage von Herrn B&#228;sler vom 4.6.09 , 21.14 Uhr nicht finden.
Wie sieht es bei Tankstellenbesitzern aus? K&#246;nnen diese an ihre Mitarbeiter
Tankgutscheine ausstellen? Was ist hier ggf. anderes zu beachten?
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
Anja Ehret</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Albert,<br />
leider kann ich Ihren Kommentar zur Frage von Herrn B&#228;sler vom 4.6.09 , 21.14 Uhr nicht finden.<br />
Wie sieht es bei Tankstellenbesitzern aus? K&#246;nnen diese an ihre Mitarbeiter<br />
Tankgutscheine ausstellen? Was ist hier ggf. anderes zu beachten?<br />
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
Anja Ehret</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kerstin Schmidt</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-5464</link>
		<dc:creator>Kerstin Schmidt</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 14:17:37 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo zusammen,

unsere Firma stellt Tankgutscheine aus. Jetzt hat eine Kollegin versehentlich mehr Liter getankt als auf dem Gutschein vermerkt. Die Tankstelle hat uns diese Summe auch in Rechnung gestellt. Kann die Kollegin die Differenz einzahlen, so dass nur die Literzahl lt. Gutschein als Aufwand verbucht wird, der Rest als Forderung gegen&#252;ber Betriebsangeh. oder gibt es da steuerliche Probleme?

mfg, K. Schmidt</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>unsere Firma stellt Tankgutscheine aus. Jetzt hat eine Kollegin versehentlich mehr Liter getankt als auf dem Gutschein vermerkt. Die Tankstelle hat uns diese Summe auch in Rechnung gestellt. Kann die Kollegin die Differenz einzahlen, so dass nur die Literzahl lt. Gutschein als Aufwand verbucht wird, der Rest als Forderung gegen&#252;ber Betriebsangeh. oder gibt es da steuerliche Probleme?</p>
<p>mfg, K. Schmidt</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Marianne Püüel</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-5461</link>
		<dc:creator>Marianne Püüel</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jun 2010 12:21:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-5461</guid>
		<description>Frage:
M&#252;ssen die Tankgutscheine in der Gehaltsabrechnung aufgef&#252;hrt werden ??

F&#252;r eine Antwort w&#228;re ich dankbar.

Vile Gr&#252;&#223;e
Marianne Opel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Frage:<br />
M&#252;ssen die Tankgutscheine in der Gehaltsabrechnung aufgef&#252;hrt werden ??</p>
<p>F&#252;r eine Antwort w&#228;re ich dankbar.</p>
<p>Vile Gr&#252;&#223;e<br />
Marianne Opel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: P. Flemming</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-3081</link>
		<dc:creator>P. Flemming</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 12:43:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-3081</guid>
		<description>Hallo, Herr Albert!
Habe gl&#252;cklicherweise Ihre Webseite gefunden und m&#246;chte brandaktuell ein paar Fragen zu Benzingutscheinen stellen.
Wir haben z.Zt. eine Lohnsteuerpr&#252;fg f&#252;r die Jahre 2005 bis einschl. 2008.  Am Anfang der Ausstellung von Benzingutscheine f&#252;r 3 Mitarbeiter in meiner kl. Raumausstatter-Fa. im Nov. 2005 bekam ich die Auskunft, es m&#252;sse vermerkt sein Benzin oder Diesel,  bei welcher Tankstelle einzul&#246;sen, eine Literzahl, welche einen Wert unter 44,- € ergibt , Unterschrift des Betr.-Inh. und das Datum. Die Vordrucke bekamen wir so von der Tankstelle. 
Die voherige Pr&#252;fung bis 2005 hatte damit keine Probleme, es gab keine Beanstandungen.
Die Mitarbeiter gingen dementspr. an die Tanks&#228;ule, tankten den f&#252;r KFZ n&#246;tigen Kraftstoff und legten dann den Gutschein an der Kasse vor. 
Der Tankwart l&#228;&#223;t den Kassenbon heraus, worauf die Kraftstoffart  und -menge genau bezeichnet ist und klammert diesen Beleg an den Gutschein. Die Mitarbeiter unterschreiben dann noch auf der monatl. Sammelrechnung.
Damit sind alle erforderlichen Daten eindeutig zuordenbar vorhanden .
Der Pr&#252;ferin reicht dies aber nicht, sie meint die Tankgutscheine w&#228;ren nicht i.O. und sie h&#228;tte 0-Spielraum .
Jetzt wird mir vorgeschlagen von 3 auf einen kl. Zettel geschrieben Summen f.d. Jahre 2006, 2007 und 2008 (ges.rd.  2.570,- €) 50% nachzuzahlen. Die Zahlen w&#252;rden dann nicht mehr erscheien (gemeint war scheinbar ihr Pr&#252;fbericht). Ich habe in 09/2009 das Steuerb&#252;ro gewechselt. In all den Jahren wurde der Lohn vom Steuerb&#252;ro gerechnet und es gab nie einen Hinweis der Unvollst&#228;ndigkeit seitens der Bearbeiterin oder des Chefs.
Wie soll man sich hier verhalten?
Man hat so schon zu k&#228;mpfen in unserem Erzgebirgsrandgebiet und ist finanziell st&#228;ndig im Soll. In Dtschld. werden Milliarden versenkt, beim kl. Handwerker, welcher 5.000,-  bis 6.000,- € Gewinn aus seinem Gewerbe erzielt, wird mit aller H&#228;rte und o-Toleranz zugeschlagen.
Die Dame will noch heute von mir eine Zustimmung.
In der Hoffnung, von Ihnen vielleicht zeitnah etwas zu h&#246;ren, verbleibe ich mit besten Gr&#252;&#223;en aus dem Erzgebirge,
Ihr
P. Flemming (67 Jahre)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, Herr Albert!<br />
Habe gl&#252;cklicherweise Ihre Webseite gefunden und m&#246;chte brandaktuell ein paar Fragen zu Benzingutscheinen stellen.<br />
Wir haben z.Zt. eine Lohnsteuerpr&#252;fg f&#252;r die Jahre 2005 bis einschl. 2008.  Am Anfang der Ausstellung von Benzingutscheine f&#252;r 3 Mitarbeiter in meiner kl. Raumausstatter-Fa. im Nov. 2005 bekam ich die Auskunft, es m&#252;sse vermerkt sein Benzin oder Diesel,  bei welcher Tankstelle einzul&#246;sen, eine Literzahl, welche einen Wert unter 44,- € ergibt , Unterschrift des Betr.-Inh. und das Datum. Die Vordrucke bekamen wir so von der Tankstelle.<br />
Die voherige Pr&#252;fung bis 2005 hatte damit keine Probleme, es gab keine Beanstandungen.<br />
Die Mitarbeiter gingen dementspr. an die Tanks&#228;ule, tankten den f&#252;r KFZ n&#246;tigen Kraftstoff und legten dann den Gutschein an der Kasse vor.<br />
Der Tankwart l&#228;&#223;t den Kassenbon heraus, worauf die Kraftstoffart  und -menge genau bezeichnet ist und klammert diesen Beleg an den Gutschein. Die Mitarbeiter unterschreiben dann noch auf der monatl. Sammelrechnung.<br />
Damit sind alle erforderlichen Daten eindeutig zuordenbar vorhanden .<br />
Der Pr&#252;ferin reicht dies aber nicht, sie meint die Tankgutscheine w&#228;ren nicht i.O. und sie h&#228;tte 0-Spielraum .<br />
Jetzt wird mir vorgeschlagen von 3 auf einen kl. Zettel geschrieben Summen f.d. Jahre 2006, 2007 und 2008 (ges.rd.  2.570,- €) 50% nachzuzahlen. Die Zahlen w&#252;rden dann nicht mehr erscheien (gemeint war scheinbar ihr Pr&#252;fbericht). Ich habe in 09/2009 das Steuerb&#252;ro gewechselt. In all den Jahren wurde der Lohn vom Steuerb&#252;ro gerechnet und es gab nie einen Hinweis der Unvollst&#228;ndigkeit seitens der Bearbeiterin oder des Chefs.<br />
Wie soll man sich hier verhalten?<br />
Man hat so schon zu k&#228;mpfen in unserem Erzgebirgsrandgebiet und ist finanziell st&#228;ndig im Soll. In Dtschld. werden Milliarden versenkt, beim kl. Handwerker, welcher 5.000,-  bis 6.000,- € Gewinn aus seinem Gewerbe erzielt, wird mit aller H&#228;rte und o-Toleranz zugeschlagen.<br />
Die Dame will noch heute von mir eine Zustimmung.<br />
In der Hoffnung, von Ihnen vielleicht zeitnah etwas zu h&#246;ren, verbleibe ich mit besten Gr&#252;&#223;en aus dem Erzgebirge,<br />
Ihr<br />
P. Flemming (67 Jahre)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: S.Stöhr</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-2904</link>
		<dc:creator>S.Stöhr</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Nov 2009 16:09:46 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo zusammen,

ich habe noch eine Frage zu den Tankgutscheinen. Ich mu&#223; diesen ja beim Lohn als Tankgutschein angeben. Wohne jedoch nur 10 km von meinem Arbeitgeber entfernt. Bekomme ich dann bei der Einkommensteuererkl&#228;rung die 44 Euro als &quot;Fahrtkosten&quot; angerechnet und  hat somit nur der der Arbeitgeber einen Vorteil.

LG
S.St&#246;hr</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich habe noch eine Frage zu den Tankgutscheinen. Ich mu&#223; diesen ja beim Lohn als Tankgutschein angeben. Wohne jedoch nur 10 km von meinem Arbeitgeber entfernt. Bekomme ich dann bei der Einkommensteuererkl&#228;rung die 44 Euro als &#8220;Fahrtkosten&#8221; angerechnet und  hat somit nur der der Arbeitgeber einen Vorteil.</p>
<p>LG<br />
S.St&#246;hr</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Klaus Bäsler</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-1855</link>
		<dc:creator>Klaus Bäsler</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jun 2009 19:14:20 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Ich betreue einige Tankstellenp&#228;chter die an ihre Mitarbeiter Tankgutscheine ihrer eigenen Tankstelle herausgeben.
Die P&#228;chter handeln im Namen und Auftrag ihrer Partner ( z.B Aral ).
Da die Ware ( Benzin ) aus dem Sortiment der P&#228;chter erfolgt, m&#252;&#223;te doch eigentlich der Rabattfreibetrag greifen ?
Und in welchem Gesetzestext kann man dieses nachzulesen ?

LG
K.B&#228;sler</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich habe ein kleines Problem. Ich betreue einige Tankstellenp&#228;chter die an ihre Mitarbeiter Tankgutscheine ihrer eigenen Tankstelle herausgeben.<br />
Die P&#228;chter handeln im Namen und Auftrag ihrer Partner ( z.B Aral ).<br />
Da die Ware ( Benzin ) aus dem Sortiment der P&#228;chter erfolgt, m&#252;&#223;te doch eigentlich der Rabattfreibetrag greifen ?<br />
Und in welchem Gesetzestext kann man dieses nachzulesen ?</p>
<p>LG<br />
K.B&#228;sler</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jessica Wollny</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-839</link>
		<dc:creator>Jessica Wollny</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 20:41:53 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo zusammen,

ich habe ebenfalls das Problem mit der praktischen Umsetzung. Wir sind Kunde der Tankstelle in unserem Ort. Wir haben eine Kundennummer und erhalten als Betrieb auch jeden Monat eine Rechnung, deren Betrag vom Konto abgebucht wird. Somit erf&#252;llen wir schon einen Teil der Anforderungen f&#252;r die Steuerfreiheit bei Tankgutscheinen.
Wir haben auch schon einen Mustertankgutschein, der den Anforderungen ebenfalls gerecht wird. Diese m&#246;chten wir nun unseren Mitarbeitern monatlich ausstellen.

Meine Frage ist jetzt ein Problem in der Umsetzung der angegebenen Literzahl.
Jeder, der schon mal versucht hat, einen genauen &quot;runden&quot; Betrag oder eine bestimmte Literzahl an der Zapfs&#228;ule zu tanken wird festgestellt haben, da&#223; dies gar nicht so einfach ist.
Wie ist hier die Praxis, wenn nicht genau die Literzahl auf dem Gutschein (hier 25 Liter), sondern z.B. 25,05 Liter getankt wurde? Ist der Gutschein dann nicht mehr g&#252;ltig oder m&#252;&#223;te der AN die 0,05 Liter selber bezahlen?

Freundliche Gr&#252;&#223;e

J. Wollny</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich habe ebenfalls das Problem mit der praktischen Umsetzung. Wir sind Kunde der Tankstelle in unserem Ort. Wir haben eine Kundennummer und erhalten als Betrieb auch jeden Monat eine Rechnung, deren Betrag vom Konto abgebucht wird. Somit erf&#252;llen wir schon einen Teil der Anforderungen f&#252;r die Steuerfreiheit bei Tankgutscheinen.<br />
Wir haben auch schon einen Mustertankgutschein, der den Anforderungen ebenfalls gerecht wird. Diese m&#246;chten wir nun unseren Mitarbeitern monatlich ausstellen.</p>
<p>Meine Frage ist jetzt ein Problem in der Umsetzung der angegebenen Literzahl.<br />
Jeder, der schon mal versucht hat, einen genauen &#8220;runden&#8221; Betrag oder eine bestimmte Literzahl an der Zapfs&#228;ule zu tanken wird festgestellt haben, da&#223; dies gar nicht so einfach ist.<br />
Wie ist hier die Praxis, wenn nicht genau die Literzahl auf dem Gutschein (hier 25 Liter), sondern z.B. 25,05 Liter getankt wurde? Ist der Gutschein dann nicht mehr g&#252;ltig oder m&#252;&#223;te der AN die 0,05 Liter selber bezahlen?</p>
<p>Freundliche Gr&#252;&#223;e</p>
<p>J. Wollny</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Marc Falck</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-811</link>
		<dc:creator>Marc Falck</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Nov 2008 08:30:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-811</guid>
		<description>Einen sch&#246;nen guten Tag,

die Theorie zur Ausgestaltung von Tankgutscheinen, damit diese als steuerfreier Sachbezug gelten, ist hier ja schon hinl&#228;nglich erl&#228;utert worden und klar. Doch wie erfolgt eine Umsetzung in die Praxis? Welche Tankstellen stellen derartige Gutscheine aus und wie erfolgt die Abrechnung?

Liebe Gr&#252;&#223;e

Marc O. Falck</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Einen sch&#246;nen guten Tag,</p>
<p>die Theorie zur Ausgestaltung von Tankgutscheinen, damit diese als steuerfreier Sachbezug gelten, ist hier ja schon hinl&#228;nglich erl&#228;utert worden und klar. Doch wie erfolgt eine Umsetzung in die Praxis? Welche Tankstellen stellen derartige Gutscheine aus und wie erfolgt die Abrechnung?</p>
<p>Liebe Gr&#252;&#223;e</p>
<p>Marc O. Falck</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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