BFH: Pflegesätze der sog. Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Mittwoch, den 1. August 2007Heute teilt der BFH mit, dass jemand der in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, die ihm gesondert in Rechnung gestellten Pflegesätze, die das Heim mit dem Sozialhilfeträger für pflegebedürftige Personen der sog. Pflegestufe 0 vereinbart hat, als außergewöhnliche Belastung abziehen kann.