Referentenentwurf Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht

Andreas Funk | 22. November 2007

Referentenentwurf Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht

Die Versendung des Referentenentwurfs zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) an die Ressorts und die Länder ist nach dem BMF ein weiterer und wichtiger Schritt hin zu einer besseren und gerechteren Erbschaftsteuer.

In einer Pressemitteilung heißt es:

Der Gesetzentwurf zielt auf eine verfassungskonforme, realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen ab.

Deutlich höhere persönliche Freibeträge garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Regelfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommen kann. Darüber hinaus wird die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften oder Schenkungen insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen erleichtert. Dies wird möglich durch eine(n):

- Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens, des Betriebsvermögens, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Verkehrswerten.

- Anhebung der im Rahmen der Erbschaftsteuer vorgesehenen Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel und Verbesserungen für Lebenspartner.

- steuerbegünstigten Unternehmensübergang bei langfristiger Sicherung von Arbeitsplätzen über 10 Jahre und Fortführung des Betriebs über 15 Jahre.

Link zum Referentenentwurf vom 20. Nov. 2007

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