Der Weg zum 8. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Andreas Funk | 31. Januar 2008

BundestagGeplant ist folgender Ablauf:
Heute am 31. Januar findet eine Beratung im Bundesrat-Finanzausschuss statt. Am 15. Februar folgen dann die Beratungen im Bundesrat und es sollte dann bereits im März 2008 in Kraft treten.

Geplant sind folgende Inhalte:

- Einführung des sog. Syndikus-Steuerberaters, d.h. Steuerberater dürfen neben einer selbständigen Tätigkeit auch nichtselbständig tätig sein
- Möglichkeit für Steuerberaterkammern, von dem Verbot der gewerblichen Tätigkeit Ausnahmen zuzulassen, wenn eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwarten ist
- Zulassung der GmbH & Co. KG als Rechtsform für Steuerberatungsgesellschaften
- Zulassung von Kooperationen der Steuerberater mit allen partnerschaftsfähigen Berufen im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (d.h. mit allen freien Berufen)
- Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig eine Bürogemeinschaft miteinander bilden
- Lohnsteuerhilfevereinen wird eine Beratungsbefugnis bei Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich (§ 3 Nr. 26a EStG – neu) eingeräumt
- Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung an die durch den sog. Bologna-Prozess eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge
- Aufnahme einer Öffnungsklausel, die es den Landesregierungen ermöglicht, die Organisation der Steuerberaterprüfung auf die Steuerberaterkammern zu übertragen

Link zum Gesetzesentwurf (BMF)

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