BFH: Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung
Donnerstag, den 28. Februar 2008Neues BFH Urteil zur Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung
Leitsatz:
Zahlt eine GmbH auf Veranlassung eines Gesellschafters einer diesem nahestehenden Person überhöhte Vergütungen, liegt regelmäßig keine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an die nahestehende Person gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Eine gemischte freigebige Zuwendung kann jedoch im Verhältnis der GmbH zur nahestehenden Person gegeben […]