Erbschaftsteuerreform kommt erst im Herbst
Hans-Ulrich Dietz | 13. Juni 2008Hans-Ulrich Dietz, Finanzwirt, Betriebswirt (VWA) und Lehrbeauftragter für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Frankfurt School of Finance & Management.
Die Entscheidung über die Erbschaftsteuerreform kommt erst im Herbst. Auf diese knappe Aussage haben sich die Koalitionsspitzen am 11.6.2008 in Berlin verständigt. Bundestag und Bundesrat sollen im Herbst darüber entscheiden, hieß es nach dem Treffen des Koalitionsausschusses. Die Schlussberatung im Bundestag ist für Anfang Oktober vorgesehen, die Entscheidung im Bundesrat Anfang November.
Nach wie vor ist vor allem die Ausgestaltung der Steuerbefreiung von Firmenerben heftig umstritten. Die CSU pocht hier noch auf weitere Nachbesserungen. Ursprünglich wurde von der Koalition eine Einigung noch vor der Sommerpause angestrebt. Aber eine Einigung noch vor den bayerischen Landtagswahlen im September galt als nicht durchsetzbar.
Noch Ende Mai hoffte Finanzminister Steinbrück auf eine Einigung vor der Sommerpause. Am 11.6.2008 zeigte sich der Finanzminister optimistisch, dass der nun verabredete Zeitplan für die Verabschiedung der Reform der Erbschaftsteuer nach der bayerischen Landtagswahl im September eingehalten wird. Mit der Vereinbarung, dass der Bundestag im Oktober und der Bundesrat im November darüber abschließend entscheidet, könne die Reform noch pünktlich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Dies habe auch die Unions-Seite fest zugesichert. Die SPD sei im Rahmen der weiteren Beratungen auch zu Kompromissen bereit.
Fristenregelung umstritten
Die Vorarbeiten der eingesetzten Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuer sind zu großen Teilen bereits abgeschlossen: “Jetzt muss die politische Ebene entscheiden”, hieß es aus Kreisen der Arbeitsgruppe.
Kontrovers wird in der Arbeitsgruppe unter anderem über die Fristenregelungen bei der Unternehmensnachfolge verhandelt sowie darüber, was geschieht, wenn der Lohnsummen-Schwellenwert vorübergehend unterschritten wird. Auch die Behandlung von vermietetem und verpachtetem Vermögen ist noch umstritten. Verhindert werden soll zudem eine Doppelbelastung mit Erbschaft- und Ertragsteuern.
Auch ist mit einer stärkeren Differenzierung der steuerlichen Belastung in den Steuerklassen II (weitere Verwandtschaft) und III (Nichtverwandte) zu rechnen. Kalkulationen hierzu sind aber noch nicht bekannt.
Gewinner und Verlierer
Durch die geplanten neuen Bewertungsregelungen und die neuen Regelungen zur Ermittlung der Erbschaftsteuer wird es wie bei jeder Steuerreform Verlierer als auch Gewinner geben. Je nach politischer Interessenlage können positive Beispiele (z. B. Besserstellung bei Barschenkungen im engen Familienkreis, weiterhin Steuerfreistellung des “normalen” selbstgenutzten Einfamilienhauses) wie auch negative Beispiele (im Regelfall deutliche Erhöhung des Werts von Immobilien, deutliche Anhebung der Steuersätze in der Steuerklasse II und III, nicht erfolgte völlige Steuerfreistellung von Betriebsvermögen) herangezogen werden.
Generelle, zuverlässige Aussagen kaum möglich
Allen Feststellungen ist aber im Regelfall eines gemein:
Allgemeinverbindliche Aussagen und damit Gestaltungsempfehlungen, in welchen Fällen immer eine Besserstellung oder immer eine Verschlechterung eintreten wird, sind mit großer Vorsicht zu genießen. Es ist immer der Einzelfall zu berücksichtigen. In den meisten Fällen wird es zu einer Kompensation von Vor- und Nachteilen kommen. So kann es bei der Übertragung von Immobilienvermögen einerseits zu einer deutlichen Erhöhung der Steuerwerte kommen, andererseits ist aber mit einer Verringerung der steuerlichen Belastung durch die Anhebung der Freibeträge zu rechnen.
Schwierige Zeiten für die steuerberatenden Berufe und alle Finanzdienstleister, die steueroptimierte Produkte verkaufen wollen !