Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen: Ausbau ab 2009 geplant

Hans-Ulrich Dietz | 16. Juli 2008

Hans-Ulrich DietzHans-Ulrich Dietz, Finanzwirt, Betriebswirt (VWA) und Lehrbeauftragter für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Frankfurt School of Finance & Management.

Die Regierungskoalition plant einen Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung ab 2009. Denn die Chance, unmittelbar am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben, kann die Leistungsbereitschaft und das Verantwortungsbewusstsein von Arbeitnehmern erhöhen. Allerdings muss die Vermögensbeteiligung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Die Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungen soll für Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillig sein.

Insbesondere sind folgende vier Maßnahmen geplant:

- Bessere Bedingungen für Vermögenswirksame Leistungen

Der Fördersatz für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen soll von 18 Prozent auf 20 Prozent und die Einkommensgrenze von 17.900 EUR auf 20.000 EUR steigen. Bei Verheirateten beträgt die Einkommensgrenze dann 40.000 EUR.

- Anhebung des Steuerfreibetrags für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen soll von 135 EUR auf 360 EUR steigen. Das Angebot muss allen Beschäftigten offen stehen.

- Förderung über Mitarbeiterbeteiligungsfonds

Neben der direkten Beteiligung am eigenen Unternehmen sollen auch Anteile über einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds als neue Fondskategorie gefördert werden.
Der Fonds soll gesetzlich verpflichtet werden, nach einer Anlaufphase von zwei Jahren 75 Prozent des Fondsvermögens in diejenigen Unternehmen zu investieren, deren Mitarbeiter sich an dem Fonds beteiligen. Die Förderung von direkter Beteiligung und Fonds wird gleichgestellt.

- Mehr Beratung bzw. Erfahrungsaustausch

Zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll es verbesserte Beratungsangebote geben. Als Partner kommen dabei u.a. Förderbanken, Verbände sowie Kammern in Betracht.

Die Neuregelungen sollen zum 1.1.2009 in Kraft treten (Vorschlag der gemeinsamen Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD für mehr Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland – Kurzfassung vom 21.4.2008).

Eine Reaktion zu “Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen: Ausbau ab 2009 geplant”

  1. Stefan Fritz

    Guten Tag,

    das Gesetz ist zwischenzeitlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und umfasst im Wesentlichen den im Beitrag dargestellten Rahmen. Die neue Förderung ist mit Wirkung zum 01.04.2009 in Kraft getreten. Im Rahmen der Diskussion des Gesetzes ist jedoch das Fondsvolumen, das in die Unternehmen zurückfließen muss, auf 60% abgesenkt worden.

    Nähere Informationen finden sich u.a. auf der Homepage der mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH.

Einen Kommentar schreiben