Neues Berufsbild – Neues Tätigkeitsfeld: Testamentsvollstreckung
Andreas Funk | 18. August 2008
Fachberater für Testamentsvollstreckung, zertifizierter Testamentsvollstrecker – oder Freund der Familie. Dies muss kein Widerspruch sein. Testamentsvollstreckung bedeutet in der heutigen Zeit weit mehr, als das Nachlassvermögen möglichst reibungslos von der einen auf die nächste Generation zu übertragen. Richtig verstandene Testamentsvollstreckung beginnt bereits zu Lebzeiten. Optimal eingesetzt dient sie der Vollendung des eigenen Lebensentwurfs. Dabei kommt dem Testamentsvollstrecker die Rolle eines Infrastrukturmanagers zu. Es liegt auf der Hand, dass ein derart verantwortlich agierender Generationenmanager sein Handwerk als Testamentsvollstrecker beherrschen muss. Steuerberater und Vermögensverwalter sind für diese Aufgabe prädestiniert. Sie haben umfassenden Einblick in die Vermögensverhältnisse ihrer Mandanten und genießen deren volles Vertrauen. Längst hat es sich herumgesprochen, dass die Rechtsprechung und das Rechtsdienstleistungsgesetz als Nachfolger des überkommenen Rechtsberatungsgesetzes auch diesen Berufsgruppen
den Zugang zur Testamentsvollstreckung eröffnen. In der Öffentlichkeit wird bereits von einem neuen Berufsbild des Zertifizierten Testamentsvollstreckers gesprochen.
Download: Leseprobe Rott/Kornau/Zimmermann “Testamentsvollstreckung”