Einspruch! – Steuerbescheide richtig anfechten…
Andreas Funk | 25. August 2008… in einem Verwaltungsakt eine offenbare Unrichtigkeit enthalten ist und die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist?
Ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, die (formelle) Bestandskraft also noch nicht eingetreten, bestehen zwei Möglichkeiten, eine Korrektur der offenbaren Unrichtigkeit zu erwirken:
Zum einen kann Einspruch gegen den entsprechenden Verwaltungsakt eingelegt werden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, eine Berichtigung der offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO beim Finanzamt zu beantragen. Im Zweifel wahrt der Einspruch die Rechte des Steuerpflichtigen umfassender, denn sollten die Voraussetzungen des § 129 AO (wider Erwarten doch) nicht erfüllt sein, kann die Korrektur des Fehlers im Rahmen des Einspruchsverfahrens durchgeführt
werden.
… in einem Verwaltungsakt eine offenbare Unrichtigkeit enthalten ist und die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist?
Ist der Verwaltungsakt unanfechtbar, dann bleibt nur die Möglichkeit, einen Antrag auf Berichtigung nach § 129 AO zu stellen. Liegen die Voraussetzungen des § 129 AO vor, so kann die offenbare Unrichtigkeit berichtigt werden. Bei Berichtigungen zugunsten des Steuerpflichtigen ist eine Bnderung gem. § 129 S. 2 AO durchzuführen.
Viele weitere Fragen & Antworten :
Das Werk von Thomas/Windhorst erläutert die Korrekturvorschriften für Steuerbescheide und gibt mit zahlreichen Beispielen und Checklisten ausführliche Informationen für die erfolgreiche Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung.
Thomas, Karin / Windhorst, Gerrit
Steuerbescheide in der Praxis
Änderungen und Festsetzungsfristen
2008. 301 S. Br.
ISBN: 978-3-8349-0417-1
Details zum Buch oder bei Amazon ansehen

Am 31. August 2008 um 11:24 Uhr
Gottseidank hab ich noch nie nen Steuerbescheid erhalten
Am 4. September 2008 um 16:33 Uhr
Ist das Buch auch etwas für Leute, die nicht vom Fach sind und ihre Steuererklärung selbst (ohne Hilfe vom Fachmann) machen? Oder werden steuerrechtliche Grundlagen vorausgesetzt?
Danke, Philipp
Am 8. September 2008 um 08:09 Uhr
Das Werk richtet sich an den Steuerpraktiker.