Einspruch! – Steuerbescheide richtig anfechten…

Andreas Funk | 25. August 2008

Buch TippWas ist zu tun wenn:

… in einem Verwaltungsakt eine offenbare Unrichtigkeit enthalten ist und die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist?

Ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, die (formelle) Bestandskraft also noch nicht eingetreten, bestehen zwei Möglichkeiten, eine Korrektur der offenbaren Unrichtigkeit zu erwirken:
Zum einen kann Einspruch gegen den entsprechenden Verwaltungsakt eingelegt werden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, eine Berichtigung der offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO beim Finanzamt zu beantragen. Im Zweifel wahrt der Einspruch die Rechte des Steuerpflichtigen umfassender, denn sollten die Voraussetzungen des § 129 AO (wider Erwarten doch) nicht erfüllt sein, kann die Korrektur des Fehlers im Rahmen des Einspruchsverfahrens durchgeführt
werden.

… in einem Verwaltungsakt eine offenbare Unrichtigkeit enthalten ist und die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist?

Ist der Verwaltungsakt unanfechtbar, dann bleibt nur die Möglichkeit, einen Antrag auf Berichtigung nach § 129 AO zu stellen. Liegen die Voraussetzungen des § 129 AO vor, so kann die offenbare Unrichtigkeit berichtigt werden. Bei Berichtigungen zugunsten des Steuerpflichtigen ist eine Bnderung gem. § 129 S. 2 AO durchzuführen.

 

Viele weitere Fragen & Antworten :

Das Werk von Thomas/Windhorst erläutert die Korrekturvorschriften für Steuerbescheide und gibt mit zahlreichen Beispielen und Checklisten ausführliche Informationen für die erfolgreiche Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung.

Thomas, Karin / Windhorst, Gerrit
Steuerbescheide in der Praxis
Änderungen und Festsetzungsfristen
2008. 301 S. Br.
ISBN: 978-3-8349-0417-1

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3 Reaktionen zu “Einspruch! – Steuerbescheide richtig anfechten…”

  1. Bibi

    Gottseidank hab ich noch nie nen Steuerbescheid erhalten ;)

  2. Philipp

    Ist das Buch auch etwas für Leute, die nicht vom Fach sind und ihre Steuererklärung selbst (ohne Hilfe vom Fachmann) machen? Oder werden steuerrechtliche Grundlagen vorausgesetzt?

    Danke, Philipp

  3. Andreas Funk

    Das Werk richtet sich an den Steuerpraktiker.

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