Lohnsteuer: Behandlung des verbilligten Erwerbs von Fondsanteilen
Hans-Ulrich Dietz | 20. Oktober 2008
Das Hessische Ministerium der Finanzen bestätigt mit Erlass vom 30. September 2008 die Auffassung der Kreditwirtschaft, dass bei der Gewährung von Rabatten im Rahmen des Verkaufs von Fondsanteilen – insbesondere an Mitarbeiter von Kreditinstituten – keine Lohnsteuer anfällt, soweit der Rabatt 4 Prozent des Ausgabepreises (d.h. Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag) nicht überschreitet.
Damit finden langjährige Diskussionen, die die Kreditinstitute mit ihren Lohnsteuerprüfern hatten, nunmehr ein gutes Ende.
Download: Schreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen
Am 30. März 2009 um 15:06 Uhr
Ich kann das Buch empfehlen, es hat mir gute Tipps zum Thema Lohnsteuer geliefert.
Am 3. Juli 2011 um 05:10 Uhr
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