Lohnsteuer: Behandlung des verbilligten Erwerbs von Fondsanteilen

Hans-Ulrich Dietz | 20. Oktober 2008

LohnsteuerDas Hessische Ministerium der Finanzen bestätigt mit Erlass vom 30. September 2008 die Auffassung der Kreditwirtschaft, dass bei der Gewährung von Rabatten im Rahmen des Verkaufs von Fondsanteilen – insbesondere an Mitarbeiter von Kreditinstituten – keine Lohnsteuer anfällt, soweit der Rabatt 4 Prozent des Ausgabepreises (d.h. Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag) nicht überschreitet.

Damit finden langjährige Diskussionen, die die Kreditinstitute mit ihren Lohnsteuerprüfern hatten, nunmehr ein gutes Ende.

Download: Schreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen

2 Reaktionen zu “Lohnsteuer: Behandlung des verbilligten Erwerbs von Fondsanteilen”

  1. Kerstin Gohle

    Ich kann das Buch empfehlen, es hat mir gute Tipps zum Thema Lohnsteuer geliefert.

  2. Scout

    Great hammer of Thor, that is powerfully hefpull!

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