Erbschaftsteuerreform – Stand der Dinge

Hans-Ulrich Dietz | 21. Oktober 2008

Die Unsicherheit in Sachen Erbschaftsteuerreform hält weiter an. Das für den 30. September vorgesehene Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung der Fraktionsvorsitzenden Kauder und Struck war noch vor Ende der parlamentarischen Sommerpause auf Anfang Oktober verschoben worden. Auch in den beiden Sitzungen am 6. und 9. Oktober kamen sich die beteiligten Politiker nicht näher. Vor allem stand die Haltung der CSU einer Einigung im Weg, die weiterhin die völlige Freistellung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer fordert. Die Verhandlungen wurden deshalb auf unbestimmte Zeit vertagt.

Ein klares Bild über den Stand der Verhandlungen gibt es heute (21.10.2008) nicht, da es keine schriftliche Fixierung der Zwischenergebnisse gibt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass in einzelnen Punkten Konsens für geringfügige Verbesserungen des Regierungsentwurfes besteht:

So sollen z. B. Verpachtungen innerhalb eines Konzerns, Betriebsaufspaltungs- und Betriebsverpachtungsfälle nicht zu Verwaltungsvermögen führen, ebenso sollen Teile der Wohnungswirtschaft in die Verschonung einbezogen werden, Umwandlungen sollen erst bei Verkauf der erhaltenen Anteile relevant werden. Die aus Sicht der Familienunternehmen wesentlichen Reformelemente wie die Länge der Verhaftungsfrist und die Vermeidung des Fallbeils sind jedoch weiterhin offen. Die vor der Sommerpause als bereits beschlossen dargestellte Festlegung auf eine 10 jährige Verhaftungsfrist mit nur zeitanteiliger Nachversteuerung (pro-rata-temporis-Regelung) wir erneut kontrovers diskutiert.

Mit der erneuten Vertagung der Entscheidungen kann der bisherige Zeitplan, demzufolge der Bundestag am kommenden Freitag (17. Oktober) die Reform beschließen und der Bundesrats am 7. November dem Gesetz zustimmen sollte, nicht mehr gehalten werden.

Selbst wenn sich die Unionsspitze noch in dieser Woche auf eine gemeinsame Verhandlungsposition einigen sollte, können die (internen) Abstimmungen in den Fraktionen sowie der beteiligten Gesetzgebungsgremien nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Vor der Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag muss noch der Finanzausschuss des Bundestages seine Empfehlung zum Reformkonzept abgeben. Der hat sich zu letzt im März im Rahmen einer Sachverständigenanhörung mit dem Gesetzespaket befasst. Und den Abgeordneten des Bundestags muss auch noch eine „Gnadenfrist“ gewährt werden, um sich vor der Abstimmung hinreichend über die Änderungen informieren zu können.

Die Unionsparteien wollen sich noch in dieser Woche auf eine gemeinsame Verhandlungsposition einigen, die anschließend in kleinem Kreis mit der SPD weiter verhandelt werden soll. Aus Unionskreisen ist zu hören, dass die Gespräche zwischen Union und Sozialdemokraten wohl erst nach dem CSU-Parteitag am 25. Oktober fortgesetzt werden. Bei einer zügigen Einigung der Koalitionäre könnten die Parlamentarier in der 46. KW (10. – 14. November) über die Reform beschließen; die Zustimmung des Bundesrates könnte dann in der Sitzung am 28. November eingeholt werden.

Update:  http://www.gabler-steuern.de/2008/10/31/einigung-bei-erbschaftsteuer/

Eine Reaktion zu “Erbschaftsteuerreform – Stand der Dinge”

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    [...] zum Stand der Dinge hier bei Gabler-Steuern oder auch tagesaktuell in der Sueddeutschen oder bei Spiegel [...]

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