Der Zoll, die Schweiz und das Schengen-Abkommen
Andreas Funk | 12. Dezember 2008
Die Schweiz trat um Mitternacht dem Schengen-Raum bei, so dass es bei Fahrten zwischen der Schweiz und ihren EU-Nachbarn keine klassischen Passkontrollen mehr gibt. Die Grenzposten bleiben jedoch vorerst bestehen, weil es auch weiterhin Zollkontrollen geben wird und auch im Flugverkehr besteht noch Reisepasspflicht. Erst ab dem 29. März 2009 erfolgt auch an Flughäfen die vollständige Schengen-Umsetzung.
Zollrechtliche Vorschriften bleiben durch das Schengen-Abkommen unberührt. Güter werden weiterhin kontrolliert, unabhängig davon, ob es sich um einen Schengen- oder Nicht-Schengen-Flug handelt. Duty Free-Einkäufe sind weiterhin uneingeschränkt möglich.
Am 15. Januar 2010 um 14:29 Uhr
Bei der Ausfuhr aus der Schweiz sind z.Zt. € 6.200,–ohne Angabe
gegenüber den Zollbeamten möglich. Erhöht sich dieser Betrag mal 4,
wenn sich im Auto 4 Insassen befinden?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Auskunft.