BMF Schreiben: Verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BVerfG-Urteil zur Entfernungspauschale

Hans-Ulrich Dietz | 18. Dezember 2008

Das Bundesfinanzministerium hat unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 15. Dezember 2008 (IV A 3-S 0338/07/100100-02) zu den verfahrensrechtlichen Folgerungen aus dem BVerfG-Urteil zur Entfernungspauschale Stellung genommen (Download: BMF Schreiben)
Hervorzuheben ist, dass sämtliche Festsetzungen der Einkommensteuer und sämtliche Bescheide über die gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung von Einkünften für Veranlagungszeiträume und Feststellungszeiträume ab 2007 ab sofort nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO vorläufig durchzuführen sind.
Das BMF-Schreiben vom 4. Oktober 2007 (BStBl I S. 722) zur Aussetzung der Vollziehung in Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte, gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen die Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007 wird mit sofortiger  Wirkung aufgehoben.

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