Urteil im Fall Zumwinkel erwartet
Andreas Funk | 21. Januar 2009Zwei Verhandlungstage – mehr wurde nicht angesetzt. Ausreichend Zeit die Taten am Donnerstag nochmals zu schilden, da keine Zeugen mehr gehört werden. FAZ.Net schildert dies heute auch zutreffend:
“Vor Gericht wird er seine Missetat noch einmal schildern. Er wird Fehler zugeben, Reue zeigen. Jedes andere Verhalten wäre auch unklug: Die Beweise liegen auf dem Tisch. Und Einsicht mildert die Strafe.”
Am 6. November 2008 hatte die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage gegen Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung erhoben. Als höchst wahrscheinlich gilt, dass die Strafe zur Bewährung ausgesprochen wird.
Weitere Beiträge dazu:
Urteil in der Steueraffäre ‚Lichtenstein’ – Eine Stellungnahme
Selbstanzeige: Taktisches Vorgehen – Teil 1
Selbstanzeige: Taktisches Vorgehen – Teil 2
Update: Lesenswert auch der Beitrag im Lawblog von Udo Vetter