Urteil im Fall Zumwinkel erwartet

Andreas Funk | 21. Januar 2009

Zwei Verhandlungstage – mehr wurde nicht angesetzt. Ausreichend Zeit die Taten am Donnerstag nochmals zu schilden, da keine Zeugen mehr gehört werden. FAZ.Net schildert dies heute auch zutreffend:

“Vor Gericht wird er seine Missetat noch einmal schildern. Er wird Fehler zugeben, Reue zeigen. Jedes andere Verhalten wäre auch unklug: Die Beweise liegen auf dem Tisch. Und Einsicht mildert die Strafe.”

Steuerstrafrecht - Strafverteidigung - Steuerfahndung

Am 6. November 2008 hatte die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage gegen Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung erhoben. Als höchst wahrscheinlich gilt, dass die Strafe zur Bewährung ausgesprochen wird.

Weitere Beiträge dazu:

Urteil in der Steueraffäre ‚Lichtenstein’ – Eine Stellungnahme

Selbstanzeige: Taktisches Vorgehen – Teil 1

Selbstanzeige: Taktisches Vorgehen – Teil 2

Update: Lesenswert auch der Beitrag im Lawblog von Udo Vetter

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