Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz: Gesetzesbeschluss des Bundestages
Hans-Ulrich Dietz | 23. Januar 2009
Gestern hat der Bundestag das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. vor, die Vorteile eines Arbeitnehmers aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer direkten Beteiligung am Arbeit gebenden Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 360 Euro im Kalenderjahr steuerfrei zu stellen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Vorteile allen Arbeitnehmern offen stehen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots mindestens ein Jahr ununterbrochen in einem Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen. Neben direkten Unternehmensbeteiligungen werden auch Beteiligungen über einen speziellen Fonds (sog. Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen) gefördert. Des Weiteren steigt die Arbeitnehmer-Sparzulage für bestimmte vermögenswirksame Leistungen von bisher 18 % auf 20 % an. Die Einkommensgrenze der Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf 20.000 Euro (bisher 17.900 Euro) für Ledige bzw. 40.000 Euro für Zusammenveranlagte (bisher 35.800 Euro) angehoben.
Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates ist für den 13.02.2009 geplant.
Am 6. Februar 2012 um 08:11 Uhr
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