Eckpunkte der KFZ – Steuerreform

Andreas Funk | 27. Januar 2009

Als Teil des Konkunkturpakets II wird auch die KFZ Steuer reformiert. Folgendes sind die Eckpunkte der neuen Regelungen, welche heute im Kabinett beschlossen wurden:

Die neue KFZ Steuer ist eine Mischung der alten – auf den Hubraum abgestellten -  sowie einer CO2 abhängigen Regelung.
d.h.:

- je 100 Kubik fallen bei Benzinern 2 Euro Steuern an; bei Diesel 9,50 Euro (geplant waren ursprünglich 10 Euro)
- es gibt keine Obergrenze, so dass verbrauchsstarke PKW entsprechend belastet werden
- die Regelung trifft nur für Neuwagen zu
- für jedes Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer fallen weitere 2 Euro Steuern an, wenn der PKW (Benziner/Diesel) die Grenze von 120 Gramm überschreitet.
- für 2010 und 2011 bleibt eine Basismenge von 120 Gramm pro Kilometer steuerfrei
- für 2012 und 2013 wird der Grenzbetrag auf 110 Gramm reduziert

Buchtipp: Albert/Braun – “Kraftfahrzeuge im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht – Von der Anschaffung bis zur Veräußerung”

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