Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens: Änderung der Verwaltungsauffassung

Hans-Ulrich Dietz | 25. Februar 2009

Zu den geldwerten Vorteilen gehört u.a. die Privatnutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagens. Übernimmt der Arbeitnehmer einen Teil der Anschaffungskosten des Dienstwagens, minderte sich nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung im Jahr der Zuzahlung der zu versteuernde geldwerte Vorteil. War die Zuzahlung in diesem Jahr höher als der geldwerte Vorteil, konnte der den geldwerten Vorteil übersteigende Zuzahlungsbetrag nicht mehr steuermindernd in Abzug gebracht werden. In Reaktion auf im Herbst 2007 ergangene BFH-Urteile (u. a. BFH-Urteil vom 18.10.2007, Az. VI R 59/06) ändert die Finanzverwaltung in diesem Punkt nun ihre Auffassung.

Nach dem BMF-Schreiben vom 06.02.2009 (Az. IV C 5 – S 2334/08/10003) können die Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten nicht nur im Zuzahlungsjahr, sondern auch in den darauf folgenden Kalenderjahren auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden. Bei der Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen laufenden Aufwendungen (z. B. Benzinkosten) bleibt die Finanzverwaltung dagegen bei ihrer bisherigen Auffassung.

Einen Kommentar schreiben