“Die Ära des Bankgemeimnisses ist vorbei”- das Ende der Steueroasen

Christian Rödl | 6. April 2009

“Die Ära des Bankgemeimnisses ist vorbei”- das Ende der Steueroasen

Personen mit steuerlich nicht deklarierten ausländischen Geldanlagen bläst der Wind zunehmend scharf ins Gesicht. Auf dem Weltfinanzgipfel am 2. April 2009 in London haben sich die wichtigsten Industriestaaten (G20) darauf verständigt, den politischen Druck auf so genannte Steueroasen zu verstärken, um eine Verbesserung des zwischenstaatlichen Informationsaustausches in Steuersachen zu erreichen.

„Das Entdeckungsrisiko für steuerlich nicht deklarierte Auslandsanlagen steigt“, betont Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner. „Wer unversteuertes Vermögen im Ausland angelegt hat, sollte sich spätestens jetzt ernsthaft mit der Möglichkeit einer Selbstanzeige auseinandersetzen. Allerdings ist von Schnellschüssen abzuraten. Es handelt sich um eine äußerst komplexe Materie, bei der neben steuerlichen Fragen weitere Aspekte berücksichtigt werden müssen“, so Rödl.

Weltfinanzgipfel: „Die Ära des Bankgeheimnisses ist vorbei.“
Im Abschlusskommuniqué des Weltfinanzgipfels vom 2. April heißt es unmissverständlich: „Die Ära des Bankgeheimnisses ist vorbei.“ „Angesichts dieses klaren politischen Bekennt¬nisses wird es Staaten zunehmend schwerer fallen, die Herausgabe von Kontoinformationen unter Hinweis auf ihr Bankgeheimnis zu verweigern“, erklärt Dr. Henrik Vogel, Experte für Steuerstrafrecht bei Rödl & Partner. „Es gibt keinen „sicheren Hafen“ mehr, in dem undeklariertes Kapital vor Entdeckung geschützt ist.“

Zudem legte die OECD gestern eine – offenkundig mit den G20-Staaten abgestimmte – „Schwarze Liste“ unkooperativer Steueroasen vor. Diese enthält nur vier Länder, nämlich Costa Rica, die Philippinen, Malaysia und Uruguay. Hinzu kommt eine „Graue Liste“ von Ländern, die sich zwar zum zwischenstaatlichen Informationsaustausch gemäß OECD-Standard bekennen, dieses Bekenntnis aber noch nicht voll in die Praxis umgesetzt haben. Dies betrifft insgesamt 44 Staaten, unter anderem die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Luxemburg und Belgien. Durch die „Graue Liste“ halten die G20 den Druck auf diejenigen Länder aufrecht, die sich im Vorfeld des Weltfinanzgipfels angesichts drohender Sanktionen zur Verbesserung des Informationsaustauschs bekannten. Neben den vorgenannten Ländern betrifft dies auch Andorra, Monaco, Singapur, Hongkong sowie Macao.

Neuverhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen erforderlich
An der Praxis des zwischenstaatlichen Informationsaustausches ändert sich vorerst nichts, denn politische Absichtserklärungen haben keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Erforderlich ist nun die zeitaufwändige Neuverhandlung einer Reihe internationaler Auskunfts- und Doppelbesteuerungsabkommen beziehungsweise die Änderung nationaler Rechtsvorschriften.

„Nach dem G20-Gipfel steht fest: Kein Staat wird sich mehr dauerhaft dem effektiven Informationsaustausch in Steuersachen entziehen können. Die Zeit der Steueroasen neigt sich damit langsam, aber sicher dem Ende zu“, so Vogel.

Wie der Informationsaustausch im Einzelnen aussehen wird, ist länderabhängig und zum jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation. Auskunftserteilung nach OECD-Standard bedeutet allerdings mindestens:

- Steuerlich relevante Informationen müssen dem ersuchenden Staat auf Anfrage im Einzelfall erteilt werden.
- Die verlangte Auskunft darf nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigert werden.
- Die Pflicht zur Informationserteilung besteht auch in reinen Besteuerungsverfahren; der Verdacht einer Steuerstraftat ist nicht erforderlich.

Steht der automatisierte Informationsaustausch bevor?
Einen automatisierten – einzelfallunabhängigen – Informationsaustausch sieht der OECD-Standard nicht zwingend vor. In nennenswerter Weise wird er derzeit vor allem im Bereich der EU-weiten Zinsbesteuerung praktiziert. Langfristig könnten die G20-Staaten allerdings auf einen solchen weltweiten automatisierten Informationsaustausch hinarbeiten. Denn die angespannte Haushaltslage der meisten Staaten befördert die Erschließung bisher unbekannter Steuerquellen. Der automatisierte Informationsaustausch wäre hierfür ein besonders wirksames Instrument. Geheime Auslandsanlagen würden dadurch noch leichter entdeckt.

Zwar mag mancher noch auf eine steuerliche Amnestie für Altfälle hoffen. Insbesondere Liechtenstein und die Schweiz werden in den Neuverhandlungen der Auskunftsabkommen hierauf drängen. „Es ist fraglich, ob eine Amnestie für Altfälle durchsetzbar ist. Denn die Steueroasen agieren derzeit aus einer eher schwachen Verhandlungsposition“, betont Vogel.

Fazit: „Selbstanzeige ins Auge fassen“
Betroffene Anleger sollten die jüngsten Entwicklungen ernst nehmen. Zwar besteht kein Grund zu überstürzten Handlungen. Gleichwohl ist es ratsam, die Frage einer Legalisierung von Auslandsanlagen frühzeitig anzugehen. Denn die Vorbereitung einer Selbstanzeige braucht Zeit. Bankunterlagen müssen beschafft werden, die Ermittlung bisher nicht deklarierter Einkünfte ist häufig komplex. Zudem sind die mit der Abgabe der Selbstanzeige verbundenen steuerlichen und außersteuerlichen Fragen sorgfältig zu prüfen.

„Auch wer derzeit keine Selbstanzeige abgeben kann oder möchte, sollte so vorbereitet sein, dass er dies jederzeit tun könnte“, rät Bonenberger. „Nur durch eine frühzeitige Vorbereitung ist gewährleistet, dass unter Zeitdruck rasch und richtig gehandelt werden kann, insbesondere im Fall der drohenden Entdeckung. Angesichts der Komplexität der Materie ist es ratsam, einen in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Rate zu ziehen.“

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