BFH: Das Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers
Hans-Ulrich Dietz | 27. April 2009Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27.3.2009 – VIII B 184/08 durfte ein Steuerpflichtiger in 1996, der Geldanlageentscheidungen ausschließlich in seinem Arbeitszimmer trifft, die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in voller Höhe abziehen.