BFH: Das Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers

Hans-Ulrich Dietz | 27. April 2009

Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27.3.2009 – VIII B 184/08 durfte ein Steuerpflichtiger in 1996, der Geldanlageentscheidungen ausschließlich in seinem Arbeitszimmer trifft, die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in voller Höhe abziehen.

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