Angabe der Geräteidentifikationsnummer in der Rechnung
Mittwoch, den 22. April 2009Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt u.a. die Angabe der Menge und der Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände voraus. Die Bezeichnung muss dabei eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der abgerechneten Lieferung ermöglichen. Die Finanzverwaltung führt in ihrem Schreiben vom 01.04.2009 (Az. IV B 8 – S 7280-a/07/10004) aus, dass daraus keine zwingende Verpflichtung [...]