Erste Erlasse zum neuen Erbschaftsteuerrecht
Hans-Ulrich Dietz | 23. Juni 2009
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben Mitte Juni die ersten drei der insgesamt fünf zu erwartenden Erbschaftsteuererlasse veröffentlicht. Konkret handelt es sich um folgende Erlasse:
- Bewertung von Grundstücken (Erlass vom 05.05.2009)
- Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Erlass vom 01.04.2009)
- Verfahrensrechtliche Vorgaben zur Feststellung von Grundbesitzwerten, von Betriebsvermögenswerten (Beteiligungen an Personengesellschaften, Einzelunternehmen) und von Anteilswerten an Kapitalgesellschaften (Erlass vom 30.03.2009)
Die noch ausstehenden Erlasse zum neuen Erbschaftsteuerrecht (Begünstigung für Immobilien und Unternehmensvermögen) sowie zur Bewertung von Unternehmen befinden sich derzeit noch immer in Diskussion. Mit ihrer Veröffentlichung wird nach unseren Informationen Ende Juni gerechnet.
Am 9. Juli 2009 um 23:52 Uhr
Guten Tag,
die beiden noch ausstehenden Erlasse werden wahrscheinlich im Bundessteuerblatt erst im August veröffentlicht werden. Geeinigt über den Wortlaut hat man sich aber bereits schon am 25.6.2009