Höheres Elterngeld durch die richtige Steuerklassenwahl
Hans-Ulrich Dietz | 29. Juni 2009Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln und damit gezielt das Nettoeinkommen für mehr Elterngeld zu erhöhen. Ein solcher Schritt sei eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit, entschied jetzt das Bundessozialgericht in zwei Urteilen (Az. B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R). Das Gesetz schließt einen solchen Steuerklassenwechsel nämlich nicht aus, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Hintergrund für den Streit ist die Regel, dass sich die Höhe des Elterngelds nach dem entfallenden Nettoeinkommen richtet und 67 Prozent hiervon und höchstens 1.800 Euro im Monat beträgt. Für werdende Väter und Mütter kann es sich daher lohnen, das Nettoeinkommen des zu Hause bleibenden Elternteils vorab gezielt durch einen Steuerklassenwechsel zu erhöhen.