BFH: Junges Baudenkmal

Hans-Ulrich Dietz | 25. August 2009

Der BFH hat mit Urteil X R 8/08 v. 24.6.2009 entschieden, dass Baudenkmal im Sinne von § 7i EStG bzw. § 10f EStG auch ein Neubau im bautechnischen Sinne sein kann. Der BFH schränkt den Neubaubegriff, der zu § 7 Abs. 5 EStG entwickelt worden ist, normspezifisch („tatbestandsspezifisch“) ein. Voraussetzung ist jedoch, dass die zuständige Denkmalbehörde eine Bescheinigung erteilt, die die entsprechenden Maßnahmen umfasst. Diese Bescheinigung ist als Grundlagenbescheid dann für die Finanzverwaltung verbindlich, wenn sie keinen Vorbehalt enthält.

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