BMF: Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Zahlung an Vereinsvorstand

Hans-Ulrich Dietz | 30. Oktober 2009

Ein gemeinnütziger Verein, der nicht ausdrücklich die Bezahlung des Vorstands regelt und der dennoch Tätigkeitsvergütungen zahlt, verstößt gegen das Gebot der Selbstlosigkeit. Von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit sieht das BMF nach dem Schreiben vom 14.10.2009 – IV C 4 – S 2121/07/0010 aus Billigkeitsgründen ab, wenn bis zum 14.10.2009 keine unangemessen hohen Zahlungen geleistet wurden und die Mitgliederversammlung bis zum 31.12.2010 eine Satzungsänderung beschließt, die Tätigkeitsvergütungen zulässt.

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