BFH: Verkauf von Fingerfood in einem Kino
Mittwoch, den 21. Oktober 2009Ein Finanzamt hatte die Erwärmung von Popcorn, Nachos und Hot Dogs in einem Kinobetrieb als restaurationsartige Dienstleistung, die Kinobestuhlung als besondere Verzehrvorrichtung angesehen und die Umsätze aus dem Verkauf der Waren dem vollen Umsatzsteuersatz unterworfen. Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil vom 18.2.2009 (V R 90/07) dem Finanzamt widersprochen und deutlich gemacht, dass die bloße Erwärmung [...]