FG: Einkommensteuer auf erst nach dem Tod des Erblassers fällige Stückzinsen ist keine Nachlassverbindlichkeit
Donnerstag, den 8. Oktober 2009Bei Erwerben von Todes wegen entsteht die Erbschaftsteuer grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Es gilt das Stichtagsprinzip. Bei festverzinslichen Wertpapieren gehören neben dem Wert dieser Papiere auch die bis zum Todestag (Erwerb) angefallenen, noch nicht fälligen Zinsen (Stückzinsen) zum erbschaftsteuerpflichtigen Vermögensanfall. Einkommensteuerrechtlich ist zu beachten, dass die Zinsen bei Fälligkeit dem Erben zufließen und [...]