Solidaritätszuschlag verfassungswidrig

Andreas Funk | 25. November 2009

Niedersächsisches Finanzgericht hält SolidaritätsNiedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig   

Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe i.H.v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit rund 12 Mrd. EUR.

Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hält die andauernde Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig und legt das Klageverfahren mit dem Aktenzeichen 7 K 143/08 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Ergänzungsabgabe nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz spätestens ab dem Jahr 2007 ihre verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat. Eine Ergänzungsabgabe dient nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen. Mit dem Solidaritätszuschlag sollen die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Hierfür besteht nach Auffassung des Gerichts kein vorübergehender, sondern ein langfristiger Bedarf. Dieser darf nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden.

Das Gericht hat das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt. (Quelle)

2 Reaktionen zu “Solidaritätszuschlag verfassungswidrig”

  1. Andreas Funk

    Soli bis 2019 ?

    Link: http://www.welt.de/politik/deu.....alten.html

  2. Magnus Otholt

    Hallo,
    ich vertrete ebenfalls die Auffassung, dass der Soli-Zuschlag nicht mehr Verhältnismäßig ist.
    Ich habe gerade meinen Est-Bescheid für 2008 bekommen. Es wurden ca. 500 Euro Soli-Zuschalg festgesetzt.
    Stellt sich die Frage, ob ich gleich Einspruch hinsichtlich der Festsetzung erhebe ? Kann ich einen Rat bekommen ?

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