Steuermathematik
Hans-Ulrich Dietz | 17. Dezember 2009Hat der Steuerpflichtige neben außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 2 EStG auch steuerfreie Einnahmen i.S. von § 32b Abs. 1 EStG bezogen, so sind diese nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.09.2009 – IX R 93/07 – in der Weise in die Berechnung nach § 34 Abs. 1 EStG einzubeziehen, dass sie in voller Höhe dem verbleibenden zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden.