BFH: Anspruch auf Steuernummer

Hans-Ulrich Dietz | 5. Januar 2010

Nach dem BFH-Urteil vom 23.9.2009, II R 66/07, haben Betriebsgründer einen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke. Hat eine natürliche Person durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i.S.d. § 2 UStG tätig zu werden, ist ihr auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen. Etwas anderes gilt nur in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs.

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