Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand
Hans-Ulrich Dietz | 8. Februar 2010Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer beschäftigt auch nach der Erbschaftsteuerreform weiter die Gerichte. Im Dezember letzten Jahres wurden beim Bundesverfassungsgericht drei neue Verfassungsbeschwerden gegen das neue Erbschaftsteuergesetz eingereicht (1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09). Darin wird geltend gemacht, dass das Erbschaftsteuerreformgesetz formell nicht verfassungsgemäß zustande gekommen sei. Hier wird zum einen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes angezweifelt und zum anderen die Mitwirkung der damals nur geschäftsführenden Regierung Hessens bei der Abstimmung im Bundesrat bemängelt. Daneben rügen die Beschwerdeführer, dass die Steuerbefreiung des Familienheims nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei, soweit sie für Kinder auf eine maximale Wohnfläche von 200qm begrenzt wird. Außerdem wird die Rechtfertigung der Begünstigung des Familienheims im Vergleich zu anderen Vermögensgegenständen sowie die unterschiedliche erbschaftsteuerliche Behandlung verschiedener Lebensgemeinschaften gerügt.
Weiterer Artikel: ”Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuerreform“