Beherbergungsleistungen und Umsatzsteuersatzsenkung
Hans-Ulrich Dietz | 8. März 2010Auswirkungen der Umsatzsteuersatzsenkung bei Beherbergungsleistungen
Mit Schreiben vom 05.03.2010 hat sich das BMF zu den Folgen der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen ab dem 01.01.2010 für die Umsatz- und Lohnbesteuerung geäußert.
Das Schreiben behandelt in Abschnitt I. die Folgen für die Umsatz- und in Abschnitt II. die Folgen für die Lohnbesteuerung.
Dabei hat das BMF die von den Wirtschaftsverbänden in den Stellungnahmen zu den lohnsteuerlichen Auswirkungen vorgetragenen Anmerkungen aufgegriffen und dabei im Wesentlichen folgendes ausgeführt:
- In den Ziffern 5 ff. werden die von der Umsatzsteuersatzsenkung begünstigten Leistungen näher umschrieben;
- Ist in einer Rechnung neben der Beherbergungsleistung ein Sammelposten für andere, dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegende Leistungen einschließlich Frühstück ausgewiesen und liegt keine Frühstücksgestellung durch den Arbeitgeber vor (Verweis auf Ziffer 17), so ist die bisherige Vereinfachungsregelung nach R 9.7 Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 LStR 2008 (für das Frühstück 20 % des maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen = 4,80 €) auf diesen Sammelposten anzuwenden;
- Weiter werden die Voraussetzungen für die Gestellung eines Frühstücks in Verbindung mit Übernachtung bei einer Auswärtstätigkeit (R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR 2008) erleichtert;
- Der lohnsteuerliche Teil des Schreibens ist für Übernachtungen mit Frühstück ab 1. Januar 2010 anzuwenden. Es wird nicht beanstandet, wenn die genannten Voraussetzungen bis zu drei Monaten nach Veröffentlichung dieses Schreibens nicht insgesamt gegeben sind (Zeitraum für die Anpassung insbesondere der dienst- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen gemäß Ziffer 17).