Lassen Sie Ihren Hund nicht alleine übernachten !
Hans-Ulrich Dietz | 23. März 2010Lassen Sie Ihren Hund nicht alleine übernachten !
Nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.03.2010 unterliegen Leistungen, die in der Aufnahme von Personen zur Gewährung von Unterkunft bestehen, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Obwohl die erbrachte Leistung unmittelbar der Beherbergung von Personen dienen muß, ist die Mitunterbringung von Tieren in den überlassenen Wohn- und Schlafräumen nach diesem Schreiben für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes unschädlich.
Daraus folgt: Übernachtungen in Tierpensionen unterliegen dem Regelsteuersatz!