BFH: Schenkung an mich selbst
Freitag, den 12. März 2010Nach dem Urteil des BFH vom 09.12.2009, Az: II R 22/08 , ist die Zustiftung an eine (Familien-)Stiftung auch dann gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nach der Steuerklasse III steuerpflichtig, wenn der Zuwendende zugleich der einzige Begünstigte der Stiftung ist.