BFH: Berücksichtigung von Auslandsverlusten
Hans-Ulrich Dietz | 19. April 2010Berücksichtigung von Auslandsverlusten
Ein in Österreich im Jahr 2003 erzielter Verlust ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.02.10 (IX R 57/09) nicht aus europarechtlichen Gründen ohne Durchführung eines Verfahrens nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2004 zu berücksichtigen.