Bahamas: Informationsaustausch in Steuersachen

Hans-Ulrich Dietz | 27. April 2010

Mit dem Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen Deutschland und den Bahamas vom 09.04.2010 stimmt ein weiterer Staat dem von der Bundesrepublik verfolgten Informationsaustausch nach OECD-Standards zu. Danach ist es den deutschen Finanzbehörden künftig möglich, z.B. Bankinformationen und Informationen über Eigentumsverhältnisse an Kapitalgesellschaften zu erhalten, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind. Hierfür wird weder ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren noch der Verdacht auf eine Steuerstraftat vorausgesetzt. Das Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Ratifizierungsurkunden ausgetauscht werden.

Einen Kommentar schreiben