BMF: Anwendung der DBA auf Personengesellschaften
Hans-Ulrich Dietz | 3. Mai 2010In seinem Schreiben vom 16.04.2010 (IV B 2 – S 1300/09/10003) nimmt das BMF umfassend zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften Stellung und ersetzt teilweise die Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze. Ausgehend von den Regelungen des OECD-Musterabkommens finden sich in dem Schreiben auch Erläuterungen zu den davon abweichenden Regelungen und Besonderheiten in den DBA mit einzelnen Staaten. Ein Schwerpunkt liegt in der Beschreibung allgemeiner Grundsätze, wie z.B. der Abkommensberechtigung von Personengesellschaften in Doppelbesteuerungsabkommen oder der Definition bzw. der Abgrenzung von Unternehmensgewinnen gewerblicher Personengesellschaften. Ausführlich wird außerdem die Behandlung von Gewinnen einer ausländischen Personengesellschaft bei ihren im Inland ansässigen Gesellschaftern erläutert. Des Weiteren betrachtet das Schreiben den Fall einer deutschen Betriebsstätte einer in- oder ausländischen Personengesellschaft, deren Gesellschafter im Ausland ansässig sind. Schließlich werden neben abkommensrechtlichen Fragestellungen zu Sondervergütungen eines Mitunternehmers noch Verfahrensfragen behandelt.