Ein-Unternehmer-Personengesellschaften nicht gewerbesteuerpflichtig

Hans-Ulrich Dietz | 4. Mai 2010

Personengesellschaften, an denen nur ein Gesellschafter im Sinne des Einkommensteuerrechts unternehmerisch beteiligt ist (so genanntes Treuhandmodell), unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 03.02.2010. Die Richter lehnten mit ihrer am 14.04.2010 bekannt gewordenen Entscheidung die Auffassung der Vorinstanz ab, nach der die für die persönliche Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft einschlägige Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG zivilrechtlich auszulegen sei (Az.: IV R 26/07).

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