BFH: Steuerfreistellung der Einkünfte leitender Angestellter in der Schweiz
Hans-Ulrich Dietz | 31. Mai 2010Die Arbeitseinkünfte eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft sind in Deutschland steuerbefreit. Sie unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt, wenn die Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird (Art 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1d DBA Schweiz).
Nach einem Urteil des BFH vom 11.11.2009 (I R 83/08, BFH/NV 2010, S. 524) umfasst die Freistellung auch die Tätigkeit außerhalb der Schweiz in Drittstaaten.