Neue Steuertarife für Trikes und Quads
Hans-Ulrich Dietz | 12. Juli 2010Seit dem 1. Juli 2010 gelten für sogenannte Trikes und Quads neue Kfz-Steuertarife. Bislang wurden diese dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge, so die offizielle gesetzliche Bezeichnung, wie Pkw behandelt. Da aber seit 1. Juli letzten Jahres für neuzugelassene Pkw die Kfz-Steuer nach dem CO2-Ausstoß berechnet wird und für Trikes und Quads keine CO2-Werte in anerkannten Verfahren ermittelt werden können, bilden sie künftig eine eigenständige Fahrzeuggruppe.
Die Steuer wird nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen (EU-Abgasstufen) bemessen.
Sie beträgt je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum
für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 09 und 10
21,07 Euro bei Benzinmotoren und
33,29 Euro bei Dieselmotoren
und
für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 06, 07 und 08
25,36 Euro bei Benzinmotoren und
37,58 Euro bei Dieselmotoren.
Die jeweilige Schlüsselnummer ergibt sich dabei aus den Fahrzeugzulassungspapieren (Eintragung im FELD “Schlüsselnummer zu 1″ im bisherigen Fahrzeugschein bzw. –brief und in Zeile 14, unter 14.1, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. II, wobei die beiden letzten Ziffern der dort eingetragenen Zahlenfolge entscheidend sind.).
Mehr zu diesem Thema siehe: Albert/Braun “KFZ im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht”.
Am 24. Februar 2011 um 10:10 Uhr
Ich rate jedem der jetzt seinen geänderten Steuerbescheid bekommen hat, Einspruch einzulegen.
Es kann nicht sein, dass das Finanzamt Steueränderungen aus dem letzten Jahr mit 1000 prozentiger Erhöhung nachverlangt.
Gleichfalls sind diese Steuerbescheide der sogenannten eigenständigen Fahrzeuggruppe nicht gültig, da sie dem Gleichbehandlungsgesetz wiedersprechen.
Ein Beispiel: Ein Motorrad mit 800 cm/3 kostet im Jahr cirka 60 Euro. Ein Trike mit genau dem gleichen Motor und Katalisator kostet im Jahr nach dem neuen Gesetz 189,00 Euro. Das ist Verfassungswidrig ! Da diese Berechnungen dem Finanzministerien im Vorwege bekannt waren sehe ich hier auch den Tatbestand des vorsetzlichen Betruges gegeben.
MfG
Thorsten Dickhuth