EU beschließt vereinfachte elektronische Rechnungen
Andreas Funk | 14. Juli 2010
“Gestern hat der EU-Ministerrat die Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive 2006/112/EC endgültig beschlossen. Der neugefasste Artikel 233 überlässt es nun den Beteiligten, die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie elektronisch oder auf Papier ausgestellt ist. (…)
Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis Ende 2012 Zeit, die neue Direktive in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesfinanzministerium arbeitet (PDF) bereits an einer Änderung der Paragrafen des Umsatzsteuergesetzes, die die elektronische Rechnung betreffen. Sie soll dem Kabinett noch in diesem Jahr vorliegen.”
Weitere Details/Quellen: Siehe Heise
Passend dazu erscheint heute auch die Einführung von Peter tom Suden: Die elektronische Rechnung in Handels- und Steuerrecht (siehe Abbildung)